Darf ich den Großeltern Pflegestufe besorgen?
Hallo,
meine Frage ist, ob ich rechtlich als Enkel (volljährig) meinen Großeltern helfen darf sich Hilfe zu suchen bzw. ob ich wie das direkte Kind handeln darf? Da mein Vater verstorben ist, war meine Überlegung, dass ich vllt rechtlich an seine Stelle treten kann. Allerdings habe ich noch einen Onkel, der kümmert sich aber nicht, deshalb möchte ich das tun. Meine Großeltern leiden ganz offensichtlich an Demenz und es wird immer schlimmer. Allerdings hat keiner von beiden eine Pflegestufe. Ich würde dies gerne angehen, damit die beiden Unterstützung im Alltag erfahren. Aber darf ich da überhaupt helfen? Oder gibt es da keine Regelungen wer darf und wer nicht?
Ich frage hier um einfach mal einen Fuß in die Tür zu bekommen, ich hätte nicht gedacht, dass ich mich so schnell mit dem Thema befassen muss. Wie ihr seht stolper ich gerade in dieses Thema rein. Oder kennt vielleicht jemand eine Stelle bei der man so Fragen telefonisch beantwortet kriegt, die sich richtig damit auskennen?
Würde mich über eine Antwort/ Einschätzung sehr freuen. LG
6 Antworten
Helfen darf jeder, der mag. Allerdings wird man ab einem gewissen Punkt der Angelegenheiten darauf drängen, dass es jemand mit rechtlicher Befugnis, also ein bestellter Betreuer das macht. Du kannst dich dafür anbieten, oder dafür sorgen, dass das Gericht einen bestellt.
Ich würde mich an eine Organisation wenden, die sich mit Seniorenbetreuung auskennt und mich von denen beraten und anleiten lassen. Hör dich mal an deinem Wohnort um.
Du kannst eine Betreuung für die Großeltern beantragen.
Es heißt heute Pflegegrad , nicht mehr Pflegestufe
Jeder darf helfen
Ruf bei der Pflegekasse der Krankenversicherung deiner GE an und lass dich beraten
Bedenke, dass der medizinische Dienst deine GE befragen wird
So bekommen sie mit ,dass sie krank sind
Wenn sie einverstanden sind ( schließlich gibt es Geld) , ist es am besten
Natürlich darfst du alles vorbereiten, Anträge stellen - solange die Großeltern unterschreiben und einverstanden sind.
Pflegestufe musst du pro Person beantragen,
Genauso wichtig wäre aber auch eine Vorsorgevollmacht - das Thema solltest du ansprechen, hier würde ich mich aber nur anbieten. Sollten sie lieber ihren Sohn als Bevollmächtigtern nehmen - solltest du dies akzeptieren.
Du Rufst bei der Kranken bzw. Pflegekasse an, die schicken jemanden vorbei, der den Pflegegrad evaluiert.
Deine Großeltern sollten natürlich eingeweiht sein das jemand vorbei kommt. Wenn die den Gutachter weg schicken, dann gibt es auch keine Pflegestufe.
Du solltest ihnen außerdem nahelegen sich nicht zu verstellen. Die älteren Herrschaft reißen sich gerne mal bei so einer Evaluierung zusammen. Dann wird der Pflegegrad ggf. zu gering eingeschätzt, oder aber erst gar keiner erteilt.