Darf ich das Hartz 4?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Ja. 60%
Nein. 40%

4 Antworten

Nein.

Nein, dürfen Sie nicht.

Es muß alles Vermögen und Einkommen angegeben werden. Ob es sich in Deutschland oder im Ausland befindet ist egal. Es funktioniert also nicht, die Millionen in der Schweiz zu lagern und dann hier Harz 4 zu beantragen.

Woher ich das weiß:Recherche
Ja.

Wenn Du Bürgergeld beziehst oder zusätzlich zum ALG - 1 von der Agentur für Arbeit Bürgergeld als Aufstockung bekommst bzw.vorrangig Wohngeld von der Wohngeldbehörde beantragst, dann sind natürlich solche Vermögenswerte anzugeben und entsprechende Nachweise in Kopie zu erbringen.

Würdest Du nur ALG - 1 von der Agentur für Arbeit beziehen, dann spielt Vermögen keine Rolle und muss auch nicht angegeben werden.

Ja.

Zum Individualvermögen gehören auch Auslandsimmobilien. Wenn Du Leistungen nach SGB II beziehen willst, dann mußt du das angeben. Auf Hartz IV kannst Du allerdings lange warten, das gibt es nämlich nicht mehr.


Laila321 
Fragesteller
 13.05.2024, 01:15

Ja Bürger-Geld ist damit gemeint aber danke dir

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Wenn es um Bürgergeld geht, ist das gesamte Vermögen zu benennen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.