Darf ich Bilder bearbeiten, wenn ich nicht der Urheber bin?
Angenommen, ich mache von einem Bild auf Instagram oder sonstigen Social-Media-Seiten einen Screenshot und speichere diesen. Dann ist das bis zu diesem Zeitpunkt ja völlig legal. Urheber des Bildes bin ich aber nicht und darf es deshalb auch nicht ohne Weiteres verbreiten, auch das ist klar.
Sagen wir aber nun, ich lerne beispielsweise gerade Photoshop und möchte ein Portrait bearbeiten aber nicht veröffentlichen.
Darf ich das dann machen?
Oder steht das bereits mit dem Urheberrecht in Konflikt? Ich habe dazu mal folgendes Gefunden:
23 UrhG
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.
Heißt das nun, dass ich Fotos legal bearbeiten darf, solange ich diese nicht weiter verbreite, oder wird es bereits bei deren Bearbeitungen problematisch?
5 Antworten
Der Wortlaut ist ja, dass Du diese Bearbeitungen nicht ohne Erlaubnis veröffentlichen oder verwerten darfst, nicht jedoch, dass Du sie nicht bearbeiten darfst.
Ohne Veröffentlichung ist das alles schmerzfrei! Natürlich darfst Du auf Deinem Rechner experimentieren, auch mit Bildern von anderen. Wenn du aber mit diesen Bearbeitungen Geld verdienst, dann ist Schluss mit Lustig! Also musst Du vor der Veröffentlichung den anderen fragen.
Nachtrag: nicht nur wenn Du Geld damit verdienst ist Schluss mit Lustig, sondern auch wenn das andere tun, also zB Webseitenbetreiber wie gutefrage, Facebook, ... also auch keine online-Präsentation! Einzig erlaubt ist das Zeigen im Sinne der Bildung, also wenn Du als Schüler für ein Referat ein Bild aus dem Netz verwendest!
Steht da in dem Paragrafen etwas von Veröffentlichung?
Das ist ein sehr gefährlicher, schmaler Grat.
Das ist ein sehr gefährlicher, schmaler Grat.
Nein, das ist ganz klar definiert.
Im Prinzip zwar schon, aber gesetzt den Fall, dass das bearbeitete Bild an irgend einen Freund weiter geleitet wird und dann ist es in Umlauf und öffentlich.
Ich habe -- wie gesagt -- schon tausende Euro Strafe bezahlen müssen, und das ohne Schuld daran zu haben! Das Urhebergesetz ist sehr streng.
Eben. Deshalb ist es ja genau definiert. Bearbeiten ist erlaubt, veröffentlichen nicht.
Auch ohne Veröffentlichung? Welches Gesetze würde mir denn die reine Bearbeitung verbieten?
Das sollte dann doch aber heißen, dass ich mit dem Bild machen kann, was ich will, solange ich es nicht veröffentliche, oder irre ich? Für mich ist die Formulierung eigentlich ganz klar, oder siehst du das anders?
Ich habe schon tausende Euro bezahlt — ohne Schuld zu sein!
Für was denn genau? Und wie kommt es ohne Veröffentlichung überhaupt zur Anklage? Irgendwer muss doch davon erstmal erfahren?
Weißt du was? Tu doch einfach, was du willst, oder ruf den Rechteinhaber an und frage ihn nach Erlaubnis!
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden
Genau wie es da steht, es geht um das Veröffentlichungsrecht.
Manipulationen für dich sind erlaubt, davon jedoch keine Publikation ohne Einwilligung des Urhebers.
Das hätte ich aus dem Paragraphen auch so abgeleitet. Ich hatte nur die Sorge, dass es vielleicht noch an anderen Stellen im Gesetz festgehalten werden könnte.