Hab ich ein Bildrecht an einem Bild auf dem ich drauf bin?
Ich war nicht der Fotograf.
In welchem Zusammenhang wurde das Foto aufgenommen?
Als Dokumentation meiner arbeit
Was heißt das genau? War der Fotograf Dein Arbeitgeber bzw. von ihm beauftragt?
Nein
Lass Dir doch nicht alles aus der Nase ziehen. Was ist genau dargestellt? Wer hat das Bild gemacht und warum? Was ist "Deine Arbeit"?
Ich glaub die Frage wurde schon längst beantwortet.
5 Antworten
Hi,
hängt davon ab. Wenn du vor dem Eiffelturm stehst und einer von 100 bist nicht. Wenn jemand ein langweiliges Portrait ohne künstlerischen Wert machst, dann hast du ein Recht am Foto. Wenn allerdings ein Fotograf ein Foto von dir gemacht hat, dass einem höheren Interesse der Kunst dient hat der Fotograf die vollen Rechte am Bild und du kannst da gar nichts entscheiden.
VG Hdhdidbs
UKRAINE be strong
Das ist nicht falsch, hier kannst du das gern nochmal nachlesen: § 23 KunstUrhG
Okay, trotzdem war meine Aussage nicht völlig falsch oder? Achso, ich hab doch "höhere Interessen der Kunst" geschrieben ; )
Der Teilsatz "hat der Fotograf die vollen Rechte am Bild und du kannst da gar nichts entscheiden" ist definitiv falsch ;-) Denn bei dem Paragraphen bzw. Absatz muss immer eine Abwägung stattfinden, eine eindeutige und klare Rechtslage ist da schlicht nicht vorhanden.
Da hast du völlig recht, da kann man um da wirklich kein Problem zu bekommen die Fotos nicht oder nur auf Fotoforen veröffentlichen : )
Du hast grundsätzlich das "Recht am eigenen Bild", d.h. Fotos von Dir dürfen nicht ohne Deine Zustimmung verbreitet/veröffentlicht werden.
Das gilt aber nicht unbegrenzt, z.B. nicht wenn Du nur "Beiwerk" bist (also jemand fotografiert z. B. gerade das Brandenburger Tor und Du läufst dort vorbei.)
Wenn Du die Situation genauer beschreibst, kann ich es ggfs. genauer sagen.
Nein, das hat erstmal nichts zu sagen. Zumal das eine völlig subjektive Einschätzung ist.
Oder meinst Du das hier?
Höheres Interesse der Kunst
Dient die Verbreitung oder Veröffentlichung eines Bildnisses einem höheren Interesse der Kunst, ist ein Verzicht auf die Einwilligung des Abgebildeten möglich. Wann diese Ausnahme im Einzelfall tatsächlich greift, muss ggf. ein Gericht einschätzen.
Genau das. Und ja es stimmt, darauf sollte man sich jetzt nicht wirklich verlassen.
Nein, nicht wirklich. Der Fotograf hat das Bildrecht, allerdings darf er das Foto ohne deine Zustimmung auch nicht ohne weiteres veröffentlichen.
Es sei denn, du warst nur zufällig mit drauf als er z. B. gerade ein Schloss oder eine andere Sehenswürdigkeit fotografiert hat. Das fällt dann unter die Panoramafreiheit.
Das Urheberrecht und alle sich daraus ergebenen Rechte hat der Fotograf.
Du hast das „Recht am eigenen Bild“, das bedeutet, ohne Deine Zustimmung darf das Bild nicht veröffentlicht werden.
Du darfst das Bild also nicht ohne die Zustimmung des Fotografen nutzen, er (oder diejenigen, denen der Fotograf die Rechte übertragen hat) dürfen das Bild nicht ohne Deine Einwilligung veröffentlichen.
Letzteres gilt nicht, wenn Du nur „Beiwerk“ bist.
Deine Rechte gehen dahin, dass der Fotograf das Bild nicht ohne dein Einverständnis nutzen oder veröffentlichen darf.
Deine Rechte umfassen aber zum Beispiel nicht das Recht auf eine Kopie oder gar eigene Nutzung.
Das ist schlicht falsch. Von welchem Gesetz/Paragraph leitest Du das ab?
Wer legt fest, was "künstlerischer Wert" ist?