Darf ich auf der Autobahn während des gesamten Überholvorgangs meinen Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) anlassen?
5 Antworten
§ 7 Absatz 5 Satz 2 StVO:
Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Du blinkst nicht, weil du links fährst, sondern weil du nach links fahren möchtest. Die Anwendung lernt man in der Fahrschule und dort sollte einheitlich beigebracht werden, dass man den Blinker nach dem Fahrstreifenwechsel ausschaltet.
Anlassen darfst du ihn nur, wenn du direkt im Anschluss weiter nach links wechseln möchtest.
Wäre durchaus angemessen.
Nein! Insbesondere dann nicht, wenn man auf der mittleren Spur ein Fahrzeug auf der rechten Spur überhohlt.
Aber auch wenn man ganz links fährt und vor einem jemand ist, kann das als Drängeln ausgelegt werden.
Mal ganz ehrlich, ich wüsste nicht das man es nicht dürfte. . .
Dann kann es eben zu Irritationen kommen, weil die auf der linken denken, dass der von der mittleren Spur auf die linke will, obwohl er nur den auf der rechten Spur überholen will…
Vorausfahrende Fahrzeuge könnten dauerhaftes links Blinken als Aufforderung interpretieren, die Fahrbahn frei zu machen.
Du kannst deinem Vordermann zwar durch kurzes Blinken, anzeigen, dass du überholen willst, doch dauerhaftes Blinken ist nicht zulässig.
Du kannst deinem Vordermann zwar durch kurzes Blinken, anzeigen, dass du überholen willst
Wo ist das geregelt? Ich kenne das nicht.
Ich Blödmann, habe das mit der mittleren Spur 1a überlesen. Bin von der ganz linken Spur ausgegangen. Wie peinlich. . . .