Darf ich auf Behinderten Parkplatz parken?
Habe mir den Fuß umgeknickt und humpel so. Denkt ihr das geht?
27 Stimmen
15 Antworten
Wie behindert ist denn diese Denke!
Bloss, weil Du humpelst, glaubst Du Dir irgendwelche Sonderrechte herausnehmen zu können? Geht's noch!
Es wäre erstmal zu klären, ob Du mit dem Fuss überhaupt ein Auto fahren kannst und darfst. Und dann wirst Du Dir einen normalen Parkplatz suchen und dort parken.
Parken auf einem Behinderten-Parkplatz ist ein Sonderrecht für das es spezielle Voraussetzungen bedarf. Grundlage für das Ausstellen eines blauen Sonder-Parkausweises ist ein Schwerbehinderten-Ausweis, der u.a. das Merkmal "aG" enthält. Erst dann und damit kann man den blauen Sonder-Parkausweis beantragen.
Das ist eine Verletzung und keine chronische Behinderung zumal du auch nicht den entsprechend dazu gehörigen Parkausweis hast.
Du kannst dich zwar hinstellen, allerdings wirst du, sofern du erwischt wirst, bzw. das Regelwiedrige Parken bemerkt wird und du die entsprechenden Papiere nicht vorweisen kannst nicht nur 35€ zahlen, sondern man kann dein Auto auch entsprechend abschleppen lassen, was auch noch mal Geld kosten wird.
Hey,
nein darfst du nicht.
lg
Nein, darfst Du nicht. Du darfst nur dann auf einem Behindertenparkplatz parken, wenn Du einen ensprechenden Behindertenausweis hast und den auch vorlegen kannst.Ansonsten wird es teuer...
@challenge33. Der Behindertenausweis alleine genügt nicht. Man braucht den blauen Sonder-Parkausweis, den man nur mit einem entsprechenden Behinderten-Ausweis, mit dem Merkmal "aG", bekommen kann.
Dein umgeknickter Fuß würde maximal dem Merkzeichen Gehbehindert (G) entsprechen. Das reicht aber für eine Parkberechtigung nicht aus.
Dazu ist ein Merkzeichen "aG" für außerordentliche Gehbehindeung oder das Merkzeichen "BI" für Blind erforderlich und zusätzlich muss auch der Parkausweiß beantragt werden.
Somit reicht das Humpeln nicht aus um auf den Behindertenparkplatz zu parken.