Darf ich als Mieter privat einen Handwerker beauftragen, wenn ich es selbst zahle?
Meine Standtoilette scheint etwas undicht zu sein, weil sich seit Tagen auf dem Boden um die Toilette immer eine Pfütze bildet, egal wie oft ich es aufwische.
Vor einigen Jahren wurde das Wohngebäude an eine sehr schlechte und komische Hausverwaltung verkauft. Auf jeden Fall habe ich aus vergangenen Erfahrungen gerade einfach keinen Bock, mich auf sie zu verlassen, und würde sie gerne meiden. Deswegen würde ich gerne selbst jemanden beauftragen, ohne auch Geld von der Hausverwaltung erstattet zu bekommen. Ich würde das freiwillig komplett auf mich nehmen.
Also ist meine Frage: Darf ich das, also eine Reparatur selbst beauftragen, wenn ich es selbst zahle?
Die Handwerker würden ja wahrscheinlich nichts an der tieferen, komplexeren Struktur des Gebäudes oder der Wohnung ändern. Wahrscheinlich wird nur eine Dichtung ausgetauscht, oder höchstens muss vielleicht die ganze Toilette ausgewechselt werden.
Kann man da Probleme bekommen, oder ist es nicht so schlimm, solange man alles selbst zahlt?
5 Antworten
Ja, aber nur einen Meisterbetrieb. Beschädigt er versehentlich etwas, bist Du auf der sicheren Seite, weil er dafür aufkommen muss.
Manche Mietverträge sehen sogar vor, dass der Mieter kleine Reparaturen auf eigene Kosten vornehmen muss.
Ich würde von der Verwaltung das ok holen. Mehr nicht. Und dann Handwerker rufen
Eigentlich nicht, aber das ist mehr eine Sache der Haftung.
Du haftest dem Vermieter, wenn der nicht gut arbeitet oder was verändert.
Wenn da nur Anschlüsse u.ä. abgedichtet werden, dann ist das keine bauliche Veränderung, die eine Zustimmung des Vermieters bedarf.
Kann man also machen.
Praktisch gesehen würde ich den Vermieter schriftlich und mit Frist auffordern den Mangel zu beheben, eine Ersatzvornahme nach Fristablauf ankündigen, dann die Firma beauftragen und die Kosten von der Miete abziehen.
Also ist meine Frage: Darf ich das, also eine Reparatur selbst beauftragen, wenn ich es selbst zahle?
Kannst Du verantwortlich machen. Eine Fachfirma hat sicherlich eine Betriebshaftpflichtversicherung, falls etwas schief läuft.
... oder höchstens muss vielleicht die ganze Toilette ausgewechselt werden.
Jetzt wird es ggf. lustig.
Falls Du einmal ausziehen wirst, dann könnte der Wohnungseigentümer weinerlich nach seiner schonen alten Toilette fragen.
Besser Du stellst diese in den Keller und baust sie dann wieder ein :-)