Darf ich als Mieter privat einen Handwerker beauftragen, wenn ich es selbst zahle?

5 Antworten

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Ja, aber nur einen Meisterbetrieb. Beschädigt er versehentlich etwas, bist Du auf der sicheren Seite, weil er dafür aufkommen muss.

Manche Mietverträge sehen sogar vor, dass der Mieter kleine Reparaturen auf eigene Kosten vornehmen muss.


swisstime  23.04.2025, 18:01

Danke für den Stern (hilfreichste Antwort)

Ich würde von der Verwaltung das ok holen. Mehr nicht. Und dann Handwerker rufen

Eigentlich nicht, aber das ist mehr eine Sache der Haftung.

Du haftest dem Vermieter, wenn der nicht gut arbeitet oder was verändert.

Von Experte Gerhart bestätigt

Wenn da nur Anschlüsse u.ä. abgedichtet werden, dann ist das keine bauliche Veränderung, die eine Zustimmung des Vermieters bedarf.

Kann man also machen.

Praktisch gesehen würde ich den Vermieter schriftlich und mit Frist auffordern den Mangel zu beheben, eine Ersatzvornahme nach Fristablauf ankündigen, dann die Firma beauftragen und die Kosten von der Miete abziehen.

Also ist meine Frage: Darf ich das, also eine Reparatur selbst beauftragen, wenn ich es selbst zahle? 

Kannst Du verantwortlich machen. Eine Fachfirma hat sicherlich eine Betriebshaftpflichtversicherung, falls etwas schief läuft.

... oder höchstens muss vielleicht die ganze Toilette ausgewechselt werden.

Jetzt wird es ggf. lustig.

Falls Du einmal ausziehen wirst, dann könnte der Wohnungseigentümer weinerlich nach seiner schonen alten Toilette fragen.

Besser Du stellst diese in den Keller und baust sie dann wieder ein :-)