Darf ich als Meister für Energie und Gebäudetechnik die DGUV-V3(BGV-A3) Prüfung für Geräte, Verlängerungsleitungen usw. für meinen Verein prüfen?
Hallo,
darf ich als Meister für Energie und Gebäudetechnik die DGUV-V3(BGV-A3) Prüfungen für Geräte, Verlängerungsleitungen usw. für meinen Verein prüfen?
Ein entsprechendes geprüftes Prüfgerät kann ich mir ausleihen.
Brauch ich noch weitere Vorraussetzungen z.B. den E-Check Lehrgang/Seminar?
6 Antworten
Die Geräte- und Anlagenprüfung nach DGUV Vorschrift 3 darf nur eine nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) befähigte Elektrofachkraft unter Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte durchführen.
In § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass nur eine „befähigte Person“ Geräte- und Anlagenprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchführen darf. Welche Voraussetzungen dabei genau erfüllt sein müssen, wird in den TRBS 1203 geregelt.
Quelle: http://www.esg-gesellschaft.de/
Also, liebes Auditorium, was denkt ihr wohl, ist eine Meister-Ausbildung?
Klar darfst du das mit der (Über-) Qualifikation problemlos machen!
Es ist schon dämlich, wie hier immer mehr Leute auf die Zertifizierungswut hereinfallen, ja diesen Trend der Ahnungslosen gar unterstützen und voran treiben - mit solchen Zusatzforderungen wie Nachweisen! Ist die Meisterschule nichts mehr wert? Na prima, dann schaffen wir die doch im Sinne der Sicherheit gleich ab. Ahnung wird durch Testat nach 1-stündigem Abendkurs ersetzt. Na toll!!
Wenn ein Meister der Elektrotechnik explizit nachweisen muss, dass er eine Elektrofachkraft ist, dann gute Nacht Republik! Geht´s noch?
Ich möchte dir nicht zu nahe treten.
Wenn "täglich" für dich nicht regelmäßig ist, hast du Recht. Ein Meister prüft und misst arbeitstäglich! Das ist ein wesentlicher Teil seiner Arbeit. Erstprüfung? Hallo? Was glaubst du wohl, wie umfangreich die ist? Da soll er ´ne Verlängerungsstrippe erst nach Fachkursen beurteilen können? Geht's noch?
Lies selbst nach, ich habe das selbstverständlich gemacht und andere Formulierungen gefunden. Ich erstelle beruflich Gutachten... in etwas größeren Anlagen und AUCH für Personen bei der DB und Herstellern.
Ein Meister benötigt keine teure Kaffeefahrt zu einem selbsternannten Institut, um solche arbeitstäglichen Arbeiten auch weiterhin durchführen zu dürfen. Da wedelt der Schwanz mit dem Hund.
Ein Prüfgerätestöpsler und Protokollabhefter darf meinetwegen solche Prüfungen nach Kursen auch durchführen, aber mir wird Angst, wenn wir nur noch solche in der Praxis haben. Das kann es dann auch nicht sein. Wer nicht mal weiß, was eine Ersatz-Ableitstrommessung ist, hat da meines Erachtens sowieso nichts verloren.
Nichts für ungut, aber nicht immer alle Werbeversprechen von "Institutionen", die mit technischen Banalitäten ihr Geld verdienen, glauben und auch mal kritisch hinterfragen! Die Kursinhalte, die ich kenne, sind winzige Teilauszüge der Fachausbildung der Meisterschule! eine Erstprüfung ist da ungleich schwieriger und wichtiger. Und DER soll dann einen Kurs für eine Wiederholungsprüfung an elektrischen Geräten machen?
Nochmals: das Wissen der Kurse setze ich bei Meistern generell voraus!
Lass dich vom Verein schriftlich bestellen...denk dann auch dran das du im Falle fehlerhafter Protokolle im Schadensfall vorm Kali stehst.
ok,
mal ne Gegenfrage was ist fehlerhaft, es gibt keine gesetzliche Vorgabe wie ein Prüfprotokoll auszusehen hat. Ich steh als Meister nur in der Nachweispflicht, das ich die Prüfung gemacht habe usw.
Ich hab bereits eins Vorbereitet, als Vorlage hab ich das Prüfprotokolle der IHK genommen.
https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Berufliche-Bildung/Messprotokoll-Geraetepruefung.pdf
Du hast kein beruf in elektrotechnischen Bereich ?
Jetzt alles klar!
Du darfst in diesem Bereich ohne Anweisungen nichts machen !
Dein Kursleiter sollte dir solche sachen erklären .
Du musst u. a. Elektrofachkraft sein und die einschlägigen Vorschriften kennen. Des weiteren ist eine regelmäßige einschlägige Berufsausübung und Weiterbildung erforderlich.
Und da Du wahrscheinlich nur die Geräte Deines Vereins prüfen möchtest wäre die Bedingung der regelmäßigen Prüftätigkeit nicht erfüllt.
Das ist so was von falsch! Ich bin entsetzt über deine Berufskenntnis. Was glaubst du wohl betreffend Messtechnik macht ein Meister für Energie- und Gebäudetechnik beruflich?
Dein Nachschlagewerk scheint einige wesentliche Lücken zu haben. Ich bin fassungslos!
Soso, Du bist fassungslos.
Dann schreib doch mal konkret, wo ich den Aussagen der TRBS 1203 widerspreche.
Und da aus der Fragestellung für mich herauszulesen ist, dass der Fragesteller regelmäßig keine Prüfungen nach DGUV-Vorschrift 3 durchführt, darf er dies auch als Meister nun mal nicht so einfach machen.
Zitat aus der TRBS 1203:
Zur zeitnahen beruflichen Tätigkeit gehört die Durchführung von mehreren Prüfungen pro Jahr (Erhalt der Prüfpraxis).
Zum aktuellen Zeitpunkt, hätte ich das noch mit der Prüfpraxis
#emib5
Dieses Zitat aus der TRBS ist IN DIESEM ZUSAMMENHANG absolut lächerlich. Genau ein Meister und auch ein guter Geselle macht so was arbeitstäglich im Rahmen der viel verantwortlicheren Erstprüfung. Genau das bestätigt dir der Fragesteller nun ebenfalls - ich hatte nichts anderes erwartet.
Ich bin abermals fassungslos, dass du hier zwar richtig zitierst, aber offenbar den Inhalt bei einem praktischen Meister bezweifelst. Die Worte besagen es doch. Ja, das ist doch genau das,was ich gesagt habe. Ich habe das auch gelesen und ich komme hier so was von eindeutig zu einem gegenteiligen Schluss. Für mich sind mehrere Prüfungen pro Jahr eben weniger als arbeitstägliche Prüfungen. Die Bedingung ist eindeutig erfüllt und es ist ehrabschneidend, einem Meister das Gegenteil überhaupt andichten zu wollen.
Das musste ich unbedingt mal loswerden.
Ich habe wöchentlich mit Gutachtern und "Gutachtern" zu tun - also solchen, die dies mit meiner vollen Anerkennung fleißig und neutral machen und leider auch "solchen", die nicht mal die Normen verstanden haben, die sie falsch anwenden - Zertifikate hin oder her. Nach meiner ganz persönlichen Erfahrung wird es durch die steigende Zahl der Zertifikate nicht besser, sondern das Gegenteil ist der Fall - diese werden vermehrt auch als Quereinstieg von Leuten verwendet, die eben nicht die erforderlichen Basis- und HIntergrundkenntnisse erlernt haben. Sie dürfen nicht dazu führen, die Kosten des Meisterberufs nur in die Höhe zu treiben über Inhalte, die seit langem dort ein Ausbildungsinhalt selbst der Gesellen sind.
Liebe Meister, ich arbeite gern mit euch Praktikern zusammen und freue mich stets über gute Zusammenarbeit - und natürlich über saubere Lösungen.
@Doktorelektrik:
Ich bezweifel die Sach- und Fachkunde eines Meisters in keinster Weise an. Und Ehrabschneidend ist da garnichts.
Nur habe ich scheinbar eine Praxiserfahrung, die Du nicht hast, oder an die Du in diesem Zusammenhang hier nicht denkst.
Aus der Fragestellung war nicht zu entnehmen, was der Fragesteller denn täglich macht. Nur dass er eben Meister einer bestimmten Fachrichtung ist.
Und Meister ist doch wohl immer noch die Bezeichnung einer Person, die die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat, oder? Und somit ein Qualifikationsniveau und keine Tätigkeitsbeschreibung.
Und ich kenne nun mal sehr viele Meister, die eben nicht mehr operativ tätig sind, sondern administrative oder planerische Aufgaben wahrnehmen oder ähnliches. Auf Meister, die in größeren Betrieben als Abteilungsleiter arbeiten haben mit solchen Prüfaufgaben häufig nichts mehr zu tun
Abgesehen von Meistern, die inzwischen ganz etwas anderes machen, weil sie in den Vertrieb gegangen sind o. ä.
Und alle diese Personen sind natürlich noch Meister, sie verfügen aber sicher nicht über die geforderte regelmäßige Prüfpraxis.
ok, das habe ich soweit verstanden.
Es degradiert damit leider zur Haarspalterei. Es dient damit dem Verkauf von Zertifikaten, nicht der Sicherheit, die beabsichtigt war. Es ist doch unstrittig, dass ein Meister wohl weniger Schwierigkeiten hat, den Prüfstecker richtig einzustecken als eine "angelernte" Kraft.
Die BG reiht sich da munter in die LANGE Schlange derer ein, die nicht zahlen wollen - und händeringend nach fadenscheinigen Formulierungen sucht, die sie mit voller Absicht also offenbar da hinein schreiben, auf dass sie im Leistungsfall erst die notwendige Klarstellung herbeischaffen wollen.
Es wird dadurch nicht besser. Meister können prüfen und messen, viel mehr und besser als diese "Kurs"-Absolvierer.
Ich verstehe jetzt, warum du dich hieran reibst und die Praxis scheint dir bei einer "harten" Auslegung schlecht formulierter Inhalte leider Recht zu geben.
Da will man also Meister extra wieder auf die Schulbank schicken, um so was einfaches verantwortlich durchführen zu dürfen - als ob die nicht eigenverantwortlich genug sind, sich selbst entsprechend zu informieren - siehe hier der Fragesteller, der ja zudem diese Praxis hat.
Ein Betriebs- oder Schichtleiter, der solche Messknechte beaufsichtigt, hat demnach " keine Ahnung" - das finde ich mit Fug und Recht ehrabschneidend. Der darf für alles verantwortlich sein, nur nicht für die simple Wiederholungsprüfung. Das ist echt lächerlich, aber ich glaube dir nur allzu gern, dass es solche Auslegungen inzwischen gibt.
Danke für deine Offenheit!
Ich sehe, Du hast so gut wie nichts begriffen.
Nirgendwo habe ich geschrieben, dass Meister irgendwelche Kurse besuchen müssen. Im Gegenteil. Weiter unten habe ich einer solchen Aussage wiedersprochen.
Deine Auslassungen über "die BG" sind hier auch völlig falsch am Platz. Die TRBS 1203 ist staatliches Regelwerk.
Das ist doch kein Beruf !!
Eher ein Seminar Kurs bei ... Ich will nicht schimpfen ....
Es geht hier nicht m die Fragestellung, ob ein Meister für Energie und Gebäudetechnik Elektrofachkraft ist.
Das ist unbestritten der Fall.
Es geht hier um die Frage der erforderlichen regelmäßigen Prüftätigkeit.
Ich empfehle Dir das Studium der TRBS 1203.