Muss die Isolationsmessung hier durchgeführt werden?
Hallo zusammen, bei der EGS AP1 muss u.a. die DGUV-Prüfung durchgeführt werden, für die wir ein Schutzklasse I Oszi (siehe Bild) geplant hätten, es sind nur noch ein paar Sachen unklar:
Bei der Isolationsmessung müssen theoretisch alle berührbahren, leitfähigen Teile, die nicht mit dem Schutzleiter verbunden sind, durch die Messspitze des Prüfgeräts überprüft werden. Diese Prüfung würde ich aber bei den Ausgängen zum Abgleichen eines Tastkopfes ("Pattern Generator", S0 ...S3) entfallen lassen, da die Elektronik durch die 500V Messspannung beschädigt werden könnte. Kann ich das genau so begründen wenn mich ein Prüfer danach frägt?
Kann ich an diesen Ausgängen den Berührungsstrom messen? Durch das niederohmige Amperemeter des Messgeräts würde ich diese doch gegen Erde kurzschließen und evtl. den RCD auslösen, oder? Entfällt diese Prüfung, wenn es außer diesen Ausgängen keine berührbahren, leitfähigen Teile, die nicht mit dem Schutzleiter verbunden sind, gibt?
Müssen die beiden oben genannten Messungen auch an den Pins des "Logic Channel POD" durchgeführt werden? (Diese können z.B. mit dem Finger berührt werden)
3 Antworten
Ein Oszilloskop misst keinen Strom sondern nur Spannung. Und die sind recht hochohmig. Und die Spannung wird im Verhältnis zur Zeit in ein Diagramm gesetzt.
Empfindliche Geräte wie IT, oder mit Überspannungsschutz versehene Gerätschaften dürfen auch mit 250 V geprüft werden. Denn der Überspannungsschutz würde auslösen und man hätte eine Fehlmessung.
wenn das netzteil galvanisch sicherher aufgebut ist, davon ist bei einem solchen gerät auszugehen, brauchst du die beschriebenen punkte nicht abtasten.
lg, Anna
Die Messung des Isolationswiderstand ist inzwischen geklärt, da
ich nicht sicherstellen kann, dass alle Schalter geschlossen sind, somit lassen wir diese entfallen.
Zu den Ausgängen: Muss ich an diesen dann wirklich gar nichts messen? Auch nicht den Berührungsstrom? Dieser muss ja theoretisch gemessen werden, wenn die Isolationswiderstandsmessung entfällt.
Das ist jetzt ohne weitere Kentnisse schwer zu beantworten.
Der Elektriker, der das prüft, wird schon wissen was er macht. Und da kannst du ihm/ihr auch diese speziellen Geräteeigenschaften erklären.
Die Messspannung beträgt 1000V, nicht 500V.
Ich gehe einfach mal davon aus das nichts passiert. Denn mit den Buchsen, Schaltern, Reglern,.... steuerst du ja nicht dierekt die Spannung. Das ist also Schutzkleinspannung. Somit ist das relevante extra Isoliert. Das ist aber nur meine Vermutung. Um das genauer zu sagen bräuchte ich das Gerät.
In Büros werden auch Computer und Monitore geprüft.....
Die Prüfspannung soll 500 V betragen. Bei empfindlichen Geräten wie IT-Geräten oder Gerätschaften die einen Überspannungsschutz besitzen (in der Regel PCs) darf die Prüfspannung auch auf 250 V reduziert werden.
Was ist mit einem Kurbelinduktor? ;-)
Da ich meine Brötchen nicht mit Isollationsmessungen verdiene kann ich dir nicht recht geben. Ich kann dir aber auch nicht unrecht geben. Ich habe einfach zu wenig berufliche Erfahrung mit dem messen der Isollation.
Und mit der Frage hat das wenig zu tun :-)
Die Prüfspannung im 230/400V-Netz muss nicht 1000 V betragen sondern mindestens 500 V. Erfahrungsgemäß liegt die angelegte Spannung eines zugelassenen Messgerätes (z.B. Benning IT 120 B) bei etwa 525 V (≙ +5 %), so dass die Einhaltung des Schwellenwertes garantiert ist.