Darf eine Schriftliche Zusage zur Lehrstelle vom Arbeitgeber zurückgezogen werden?
Ich habe vor einigen Tagen die schriftliche zusage (via Mail) bekommen. Heute hätte ich den Lehrvertrag unterschrieben, aber jetzt wurde ein Probemonat abgemacht. Trotz Aussage, dass dieser für mich dient, um zu schauen ob ich Psychisch genügend stabil bin und sie es frustrierend fänden, wenn es nicht klappt, hab ich angst, dass sie die Stelle an wen anderes vergeben…
dürften sie das überhaubt?
Wenn der Probemonat gut läuft, dürfen sie es ohne Grund doch noch absagen?
ps komme aus der Schweiz..
3 Antworten
Papier ist gedültig, da kann man schreiben was man möchte und Verträge aufsetzen wie man lustig ist, solange der Vertrag nicht von beiden Seiten unterschrieben wird, gibt es auch keinen bindenden Vertag.
Ich sehe das sogar als ein Entgegenkommen des Arbeitgebers an, dass dieser dir erst einmal ein Probearbeiten anbietet und dir nicht gleich eine Absage erteilt hat.
Gib dein bestes und dann wird man sehen, ändern kannst Du am Ende eh nichts, es ist und bleibt die Entscheidung des Arbeitgebers, ob und wenn ja wen er einstellt.
Auch in der Schweiz dürfte eine Emailzusage rechtlich unbedeutend sein.
Erst wenn der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben ist dann ist es bindend.
Davor ist es nur eine Absichtserklärung