Kann ein Betrieb eine mündliche Zusage zurücknehmen?
Hallo Ich bin 14 Jahre alt und wohne in der Schweiz. Vor ein paar Wochen habe ich eine mündliche Zusage für eine Lehrstelle erhalten. Als ich dann gestern eine schriftliche Zusage anforderte, schrieb mir der Betrieb, dass sie sich für eine andere Bewerberin entschieden haben... Darf man das? Ich habe mit dieser Lehrstelle gerechnet und bei allen anderen Betrieben abgesagt! Vielen Dank für eine Antwort.
3 Antworten
Ja, leider dürfen sie das. Da ein Lehrvertrag zwingend schriftlich abgeschlossen werden muss, gilt der Vertrag erst dann als geschlossen, wenn beide das Papier unterzeichnet haben. Eine mündliche Zusage unter diesen Umständen gilt als nicht-vertragskräftig.
Danke für den Stern und alles Gute bei der Lehrstellensuche! Darf ich fragen, was du für eine Lehre machen möchtest? (kannst auch PN schicken)
Hier in D gilt eine mündliche Zusage als verbindlich. Haken ist, ohne Schriftstück kannst du nichts nachweisen. Also immer was schriftliches vordern.