Darf eine privater Verkehrsdienst in der Schweiz Bussen ausstellen (Überfahren einer Ampel)?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Darf so ein Verkehrsdienst das Überfahren ahnden (Busse ausstellen)

Nein, das darf er nicht. Er kann das Verhalten allenfalls der Polizei weitermelden. Die werden dabei jedoch kaum as unternehmen. Wenn es keine Aufnahmen gibt und der Beschuldigte klagt, dann stünde ohne eine mögliche Beweisführung Aussage gegen Aussage. In diesem Falle wird kein Gericht der Schweiz einem Bussgeld nachgehen.

...oder braucht es dazu die Polizei?

Ja oder halt eben die von der kantonalen Behörden bestimmten Personen, die dir eine Busse ausstellen dürfen.

Respektive ist da überhaupt eine Busse möglich ohne Kameraufnahme?

Schwer... SEHR schwer. Wenn da einfach einer war, der das gesehen hat und es sind keinerlei Aufnahmen da, dann strebt die Chance auf ein Bussgeld gegen Null.


normansweet 
Beitragsersteller
 30.08.2023, 14:59

Danke für deine übersichtliche Antwort!

Ich denke nicht, Parkbusse ja mehr aber nicht denke ich mal.


SarahSchweiz  30.08.2023, 11:27

In der Schweiz nicht nal das ;-) Das Verteilen von Bussgeldern obliegt in der Schweiz den zuständigen Behörden - und die kommen ausschliesslich von kantonaler Ebene, nie aber von privaten Diensten.

ZackundCody1234  30.08.2023, 11:36
@SarahSchweiz

Stimmt, was aber geht ist auf Privatgrund eine "Umtriebsentschädigung" bei falschparkieren austellen. Hier zu braucht man aber ein Richterlichesverbot. "Bussen" können vom Eigentümer oder einer beauftragen Firma wie z.b. Parkon oder Funkwache gemacht werden.

normansweet 
Beitragsersteller
 30.08.2023, 14:58
@SarahSchweiz

Hmm, aber darf z.B. die Gemeinde das an einen privaten Dienstleister übertragen (Pakrbussen auf blauen Feldern)? Meinte doch, die Securitas verteilt doch Parkbussen?

aber ein privater Verkehrsdienst hat es gesehen

damit es er wohl Zeuge und dürfte ausreichen. zumal die Person sich auskennen sollte. aber entscheiden werden da andere