Darf eine Lehrerin einen Schüler beim kippeln mit dem Fuß runtertreten oder muss sie ihn darauf hinweisen es zu unterlassen?

Birke44  25.09.2022, 15:21

Gab es denn eine Verletzung? 🙄

Viktor66651 
Beitragsersteller
 25.09.2022, 15:23

Ja ich hatte danach ne Weile Schmerzen durch den Aufprall

6 Antworten

Sie berührt lediglich den Stuhl, es wird dadurch niemand verletzt. Was ist daran Körperverletzung?

Die verbale Lösung wäre trotzdem die angemessenere.

Falls ja wäre das erstere dann Körperverletzung?

Nein.

Ja ich hatte danach ne Weile Schmerzen durch den Aufprall

Die Du ohne Kippeln nicht gehabt hättest (was Euch sicher irgendwann einmal untersagt worden ist, aus Sicherheitsgründen oder weil es stört).

Du wurdest ja nicht verletzt, also ist es keine Körperverletzung. Damit hast Du keine Aussicht auf Erfolg.

Ob die körperliche Einwirkung pädagogisch sinnvoll und angemessen ist, ist eine andere Frage, aber aus so einer Lappalie kannst du nichts kontruieren.


Spassbremse1  18.03.2024, 18:56

Der Lehrer hätte ihn einmal ermahnen sollen und dann machen lassen ... er wäre nicht der erste, der beim Kippeln stürzt, sich möglicherweise dabei den Kopf an der Heizung aufschlägt und/oder lebenslang bleibende Schäden davon trägt. Habe das mal miterlebt ... unschön.

0
fc8912  25.09.2022, 15:40

Wenn sie eine Weile Schmerzen hatte, ist es absolut Körperverletzung.

0
Neugierig1971  26.09.2022, 15:03
@fc8912

Schmerzen von dem harten Aufprall der Füße auf dem Boden? Bei einem kippelndem Stuhl?

Nicht sehr glaubwürdig. So verweichlicht können die Jungs von heute doch wirklich nicht sein.

1

Ist dann das "Kippeln" bereits Sachbeschädigung, weil Stühle dafür normalerweise nicht vorgesehen sind?

Grundsätzlich sollte die Lehrkraft vorher immer verbal darauf hinweisen, dies zu unterlassen, trotzdem hättest du bei einer Klage wegen Körperverletzung nicht die größten Chancen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin selber Schülerin mit wirtschaftlichem Schwerpunkt