Darf ein Vermieter Wohnungsbewerber nach ihrer Nationalität frage in einer Mieterselbstauskunft oder ist das völkisch?

ulmimax  12.08.2021, 16:18

Seit wann ist die Frage nach der Nationalität eine Diskriminierung?

Pruegelkoenig 
Beitragsersteller
 12.08.2021, 16:19

http://www.juramagazin.de/68058.html#:~:text=Wohnungsinteressenten%20m%C3%BCssen%20h%C3%A4ufig%20angeben%2C%20welche,jedoch%20in%20der%20Regel%20rechtswidrig.

18 Antworten

Nach der Nationalität weiß ich nicht, ob dass unter ein Diskriminierungsverbot fallen könnte.

Nach der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus, wird der potentielle Vermieter fragen dürfen, weil das natürlich rechtliche Konsequenzen hat.

Wenn z.B. jemand auf Grund seiner Staatsangehörigkeit und seines Status gar kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in diesem Land hat, darf ein potentieller Vermieter das natürlich erfragen, weil er dann eben auch mit dem Risiko leben muss, dass die Person vielleicht morgen abgeschoben wird und der Mietvertrag dadurch hinfällig wird.

Das einfach um ein Beispiel zu nennen.

Zu fragen ums ich gegen so etwas abzusichern ist keine Diskriminierung, das ist gestattet, weil es die rechtlichen und geschäftlichen Dinge betrifft.

Rein private Fragen, etwa nach dem Glauben, den politischen Ansichten, der Sexualität etc. muss ein potentieller Mieter jedenfalls mal nicht beantworten und wenn er als Mieter wegen so etwas oder weil er das nicht beantwortet hat, mit dieser Begründung abgelehnt wird, ist das nicht legal.

Faktisch spielt es keine Rolle.

  • Ein seriöser Vermieter fragt seinen potentiellen Mieter nicht mehr, als er für das Geschäftliche wissen muss.
  • Ein Vermieter, der seine Wohnung nicht losbekommt und dem die Kosten wegen des Leerstandes aus dem Ruder laufen, interessiert das in aller Regel nicht, so lange am Ende jedes Monats die Kohle da ist.
  • Ein Vermieter, der so viele Anfragen hat, dass er sich einen Mieter aussuchen kann, wird sich nach seinen Subjektiven Kriterien denjenigen aussuchen, der ihm am genehmsten ist, eine Begründung andere Abzulehnen findet er immer, muss nur angeben, sich eben schon mit jemand anderem schneller einig geworden zu sein. Unabhängig davon ob dass der Grund ist oder ob der ganz wo anders liegt, wird man eine andere Motivation nicht beweisen können und damit ist es auch nicht rechtlich anfechtbar.
  • Darüber hinaus, stellt sich auch die Frage, ob ees überhaupt sinnvoll ist ein Mietverhältnis mit einer Partei anzustreben von der man von vorn herein nicht weiß, dass sie einen nicht im Haus haben will und dass es nur Ärger gibt.

Ein anderer Fall wäre es, wenn bereits ein Mietverhältnis besteht und der Vermieter sich an irgendwas zu stoßen beginnt, was ihn nichts angeht. Religionsausübung in der Wohnung, sprechen ausländischer Sprachen im Haus, homosexuelle Lebensgefährten, was auch immer.

Wenn das Mietverhältnis bereits besteht, man es halten möchte und der Vermieter versucht aus solchen Gründen den Mietvertrag zu kündigen, DANN ist es sinnvoll sich zunächst darauf zu berufen, dann kann man damit auch was erreichen.

Was aber freilich nicht davor schützt, dass ihm der Vermieter dann noch immer mit einer Eigenbedarfskündigung kommen könnte, wenn er das irgendwie begründen kann.


Bitterkraut  12.08.2021, 19:39
eine Begründung andere Abzulehnen findet er immer, muss nur angeben, sich eben schon mit jemand anderem schneller einig geworden zu sein. 

Der muß gar keine Begründung angeben.

Wenn das Mietverhältnis bereits besteht, man es halten möchte und der Vermieter versucht aus solchen Gründen den Mietvertrag zu kündigen, DANN ist es sinnvoll sich zunächst darauf zu berufen,

Dann kann man sich einfach zurücklehnen und gar nichts tun, weil das keine zulässigen Gründe sind. Sollte man dennoch gekündigt werden, sollte man widersprechen, und wenn der Vermieter klagt, gewinnt man die Klage.

2

Der Anstellungsvertrag oder der Einkommensnachweis ist einem Vermieter wichtiger.


Otaku19995  12.08.2021, 19:52

Nö, der mit der Staatangehörigkeit in Verbindung stehende Aufenthaltsstatus einer Person ist jedem Vermieter verdammt wichtig, der Wert darauf legt, dass sein Mieter nicht möglicherweise irgendwann abgeschoben wird, er sich einen neuen Mieter suchen und gegebenenfalls Ansprüche wegen Schadenersatz wegen irgendwelcher Beschädigungen im Ausland geltend machen muss, mit allen damit verbundenen Unwägbarkeiten.

Insofern ist die Staatsangehörigkeit und der Aufenthaltsstatus für jeden Vermieter der ein bisschen nachdenkt durchaus von veritablem Interesse.

0
UbuRoi  12.08.2021, 19:55
@Otaku19995

Mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag bei einem seriösen Arbeitgeber bestehen kaum diese Risiken. Ich habe trotz deutscher Geburtsurkunde immer die Hosen vor einem Makler bzw. Vermieter runterlassen müssen und der Anstellungsvertrag wurde mit einem Telefonanruf geprüft.

0
Otaku19995  12.08.2021, 20:09
@UbuRoi

Es gibt ja auch genug Wohnungen im Niedrigpreissegment, die von privaten Vermietern an Leistungsberechtigte vermietet werden, wo dann selbstredend keine entssprechenden Arbeitsverträge vorliegen.

Ich meine der Staat betriebt nur einen Bruchteil seiner Sozialwohnungen selbst, der größte Teil liegt bei Entsprechenden Gesellschaften oder privaten Vermietern, an die die Kohle vom Amt dann geht.

In solchen Fällen hat der Vermieter ein sehr berechtigtes Interresse daran, heraus zu bekommen unter welchen Bedingungen der potentille Mieter Leistungen beziehen kann und ob es irgendwelche Risiken gibt, dass das ausfällt.

Gerade im Hinblick auf solche Fälle, sind potentielle Abschiebungen natürlich ein Ausfallrisiko und damit ist die Staatsbürgerschaft potentiell interessant.

Ab einem bestimmten Preissegment, wo man ohne unbefristeten Arbeitsvertrag ohnehin keine Aussicht hat die Wohnung zu bekommen, hast du natürlich recht.

0
UbuRoi  12.08.2021, 20:14
@Otaku19995

Ich kenne mich in dem Segment nicht aus. Ich habe bei Leben in bayerischen Gutverdienerstädten Wohnungen erkämpfen müssen. Da fliegt man bei der kleinsten Unpässlichkeit der Interessentenliste raus.

0
Otaku19995  12.08.2021, 20:18
@UbuRoi

Joa, dann schau dir mal die Mietskasernen im Ruhrgebiet oder in Berlin an. Ich meine die Bezieher von Transferleistungen müssen irgendwo unterkommen, das läuft über entspechende Gesellschaften und Private und das ist ein Massengeschäft, bei dem es auch ohne Arbeitsvertrag irgendwie laufen muss.

Spätestens dann interessieren solche Dinge.

0
UbuRoi  12.08.2021, 20:22
@Otaku19995

Glaube ich. Ich habe in München nicht mal eine Mietskasernenbude bekommen trotz Anstellung bei renommierten Arbeitgebern. Erst durch eine persönliche Bekanntschaft mit einer Sekretärin einer großen Hausverwaltung bekam ich eine 500 Euro Wohnung.

0

Deine Frage ist ja schon mehr als eingefärbt. Naja.

Er darf durchaus nach deiner Nationalität fragen, die Vergleiche mit dem 3. Reich sind unverschämt. Er darf auch nach deinem Ausweis fragen und was sieht er dann da? Deine Nationalität.


Die Frage darf er stellen. Du musst sie aber nicht beantworten.

Grundsätzlich gilt Vertragsfreiheit. Der Vermieter ist in seiner Entscheidung, an wen er vermietet, frei.

Kann er. Musst du nicht beantworten. Er muss dir die Wohnung aber auch nich geben. Dir kann seine politische Einstellung egal sein. Du willst in erster Linie was von ihm. Er muss entscheiden, wer in seiner Immobilie wohnen soll. Und da er dir faktisch absolut keinen Grund nennen muss, wieso er dich ggf. Nicht will, kannst du ihm prinzipiell im besten Falle ne Diskriminierung nur unterstellen... Und selbst wenn du damit recht hast, bekommst du die Bude trotzdem nich. Kannste dich aufn Kopf stellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Heilpraktiker mit Qualifik. In Osteopathie und Chiroprakti

Pruegelkoenig 
Beitragsersteller
 12.08.2021, 20:03

Erste Antwort mit iq über 100

0
Vinarion1  12.08.2021, 20:10
@Pruegelkoenig

Die Frage ist, was du mit deiner Frage bezwecken willst. Wie gesagt wird sich nichts an der situation ändern,das du ne wohnung nicht bekommst, selbst wenn du mit deiner Annahme recht hättest. Auch ein Gericht würde den Vermieter nicht dazu zwingen, dir eine Wohnung zu überlassen, sondern ihm wenn, dann ne anderweitige Strafe aufbrummen. Wenn du im Gegenzug allerdings einen Vermieter der Diskriminierung /Rassismus beschuldigst, oder ihn in sonst irgendeiner Weise versuchst in Verruf zu bringen, machst du dich strafbar.

1
Pruegelkoenig 
Beitragsersteller
 12.08.2021, 20:37
@Vinarion1

Hast du da Belege für die Aussage dass man sich da angeblich strafbar macht? Wenn ich das Verhalten als diskriminierend einstufe und das unverblümt ins Gesicht sage wo mache ich mich strafbar hast du Jura studiert oder woher die Meinung?

0
Vinarion1  12.08.2021, 20:42
@Pruegelkoenig

Wenn du ihm das so ins Gesicht sagst, könnte es als beleidigung ausgelegt werden. Wenn du ihm das öffentlich unterstellst, aber nicht beweisen kannst, dann wäre das ne üble nachrede. Mindestens. Und das ist strafbar. Was glaubst du, auf welcher Grundlage einige Politiker versuchen, eine Unterlassung gegen gewisse Begrifflichkeiten wie "Neonazi" oder "fascist" zu erwirken?

0
Pruegelkoenig 
Beitragsersteller
 12.08.2021, 20:44
@Vinarion1

Nein eine beleidigung ist das mit Sicherheit nicht sondern das sind Fakten . Bitte gib Quellen an wenn du eine these aufstellst

0
Vinarion1  12.08.2021, 20:48
@Pruegelkoenig

Das ist keine these. Üble nachrede ist n ganz regulärer paragraph des stgb.

https://dejure.org/gesetze/StGB/186.html

Und genau hier hört meine Diskussion mit dir aber auch auf, da ich eindeutig sehe das du selbst nichtmal ansatzweise Ahnung von recht und Gesetz hast, und ich nich für dich grundsätzliche Gesetze googlen muss.

1
Pruegelkoenig 
Beitragsersteller
 12.08.2021, 20:49
@Vinarion1

Der Tatbestand trifft nicht zu daher kann ich dir attestieren dass du von recht scheinbar keine ahnung hast

0
Vinarion1  12.08.2021, 20:55
@Pruegelkoenig

Wenn dich der Vermieter nach deiner Herkunft fragt, und du ihn deswegen automatisch als nazi tituliersr, und dies vorallem noch öffentlich tust, dann ist das mal sowas von erfüllt. Und wenn du ihn vor Gericht zerrst wegen angeblicher diskriminierung, diese aber nicht nachgewiesen werden kann, dann wird vom beschuldigten gut und gerne ne gegenanzeige kommen. Oder zumindest die Androhung dazu, wenn du diese anschuldigungen nicht unterlässt. Da kannste aber mal drauf wetten.

0
Pruegelkoenig 
Beitragsersteller
 12.08.2021, 20:58
@Vinarion1

wer spricht von öffentlich? der vermieter hat diskriminierende tendenzen nicht öffentlich gezeigt und wurde daraufhin rechtmäßig hin und zurechtgewiesen ohne vulgarität . sehe ich sogar als zivilcourage. niemand wurde als nazi tituliert.

0
Vinarion1  12.08.2021, 21:01
@Pruegelkoenig

Solange das in diesem Rahmen bleibt wird auch nichts passieren. Wie gesagt wird es problematisch, wenn du solche verhalte irgendwie vor Gericht geltend machen willst. Allerdings kann auch in diesem bereits eine Person theoretisch erstmal ne Unterlassung fordern.

0
Pruegelkoenig 
Beitragsersteller
 12.08.2021, 21:02
@Vinarion1

hat ja auch niemand vor. wer mir ausländerfeindliche schriftsätze schickt, kriegt halt verbal eine nackenschelle unter vier augen

0
Vinarion1  12.08.2021, 21:03
@Pruegelkoenig

Ich beispielsweise habe es offiziell zu unterlassen, einen bestimmten HP aus meiner Region als Scharlatan zu bezeichnen. Und diese Unterlassung wurde gültig, obwohl ich dies bei einem Telefonat zwischen mir und diesem Heilpraktiker getätigt habe und lediglich der ehemalige patient dieses hp bei mir gesessen hat. Das hat bereits ausgereicht. Hurra aber auch xD

1