Darf ein Polizist das?

5 Antworten

Ich versuche das Handeln von Leuten in Kathegorien wie 'sinnvoll'' oder 'sinnfrei' einzuteilen, hier fällt mir die Wahl nicht schwer.

Sicherlich ist das Ergebnis dieser albernen Aktion von verschiedenen Dingen abhängig wie Humor des Beamten, Tagesstimmung, Art der Grimasse, Alter des Spaßvogels, Ort des Geschehens etc.

Da reicht die Spanne der Reaktionen von Ignorieren oder Augenbrauen hochziehen und Lächeln über ein 'Dududu' bis hin zur Personalienfeststellung und Strafanzeige wegen Verdachts der Beleidigung.

Natürlich hat er das, sofern die Grimasse als Beleidigung zu werten war. Beleidigungen sind eine Straftat. Wenn er sich aber entschuldigt und das nicht aus Absicht gemacht hat, lassen die Polizisten einen vermutlich laufen.


FischFragelol 
Beitragsersteller
 11.02.2022, 09:33

Wie kann man jemanden Beleidigen wenn man ihn blöd anschaut?

MrManu97  11.02.2022, 09:34
@FischFragelol

Ne Grimasse ist ne tätliche Beleidigung, ähnlich dem Vogel zeigen oder dem Mittelfinger. Sowas wie Zunge rausstrecken eben.

FischFragelol 
Beitragsersteller
 11.02.2022, 09:35
@MrManu97

Das Mittelfinger, Vögel zeigen und Zunge rausatrecken als Beleidigung zählt, das glaube ich. Aber wenn ich ihn zum Beispiel einfach anschaue und meine Augen verdrehen oder meine Zähne zusammen beiße oder so

MrManu97  11.02.2022, 09:36
@FischFragelol

In dem Fall kommt es sicher drauf an wie der Polizist tickt. Die meisten würden das nicht mal mitbekommen, andere eine Verwarnung aussprechen, und dann gibt es solche die das immer auf die falsche Schulter nehmen.

Zur Gefahrenabwehr - SEK wenn nötig!

Könnte ja sein, dass die hässliche Fr* Vorstufe eines Amoklaufes ist.

Oder er schlecht sieht und vor einen Bus läuft.

Oder Epileptiker ist und kurz vor dem Anfall steht.

Also am besten nicht absichtlich "blöd gucken"!

Gruß S.

Grimassen schneiden ist nicht verboten, eine Kontrolle des Jugendlichen aber auch nicht.

Was ist nun?

Er denkt sich: "Was für eine erbärmliche Existenz".