Welche Strafe kann mich erwarten? 500€?

6 Antworten

Bei StGB 263a Computerbetrug handelt es sich um ein Vergehen.

Vergehen sind einstellbar, wenn dem die Staatsanwaltschaft zustimmt.

Wenn du der Geschädigten die 500 Euro zurückzahlst - am besten in einer Summe, dann ist das eine Ausgangssituation, die eine Einstellung wahrscheinlicher macht.

Es gibt den StPO 153a, Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen und Weisungen. Dieser Paragraph ist ein mächtiges Instrument. Wenn du also genügend Geld hast, oder ihr das Geld schnell zurückzahlst, kannst du die Staatsanwaltschaft darum bitten, einzustellen nach StPO 153a.

Du kannst aber auch beispielsweise 700 Euro anbieten, 500 Euro für die Geschädigte, 200 Euro als Geldbuße für die Einstellung des Verfahrens. So würde ich das machen. Notfalls eine Ratenzahlung. Wende dich dazu an die Staatsanwaltschaft.

Ansonsten gilt:

StGB 263a Computerbetrug:

Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Haft. (bei Erwachsenenstrafrecht)

Sozialstunden, Jugendarrest oder Haft (bei Jugendstrafrecht)

https://dejure.org/gesetze/StGB/263a.html

https://www.juracademy.de/strafrecht-bt2/computerbetrug.html (Absatz Maestro-Karte)


hargon  20.02.2022, 21:00

Es handelt sich aber nicht um Betrug, zu prüfen wäre Unterschlagung und Diebstahl.

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Unwissender2022  20.02.2022, 21:08
@hargon

Könntest Du das bitte begründen? Der Automat wird ja getäuscht mit einem falschen Inhaber der EC-Karte. Es handelt sich somit um einen Betrug, und nicht um einen Diebstahl. Es wird nicht nur etwas entwendet, sondern auch getäuscht. Siehe dazu bitte StGB Betrug, und StGB Diebstahl. Dort sind die Unterschiede erklärt.

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haakjoering  20.02.2022, 21:19
@hargon

Sogar um Computerbetrug, § 263a StGB. Im Übrigen schließen sich Diebstahl und Unterschlagung aus.

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Du bereust ja nur, dass man dir die Tat nachweisen kann. Mir ist ein solcher Vertrauensbruch völlig unverständlich.

Das würde ich nicht mal mit Fremden machen, selbst wenn ich ohne Konsequenzen davon käme.

Zurückgezahlt hast du das Geld natürlich nicht, hoffst immer noch, es behalten zu können.

Unwissender2022 hat die Sache vernünftig dargestellt. Ich würde die 500 zurückzahlen und noch einen Hunderter für die Freundin drauf tun, der Staatsanwaltschaft das mitteilen und Einstellung beantragen.


Lililifragesili  15.09.2022, 11:04

Was bist du den für n assozialer scheißfreund😂

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Charly33121 
Beitragsersteller
 21.02.2022, 06:49

Ich habe das Geld zurückgezahlt! ich bereue es total zu 100%!!

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Ich denke nicht das sie eine Freundin war, unter Freunden würde man das nicht machen. Allgemein würde man das nicht machen unter Freunden schon garnicht. Ich hoffe doch sehr das sie ihr Geld schon wieder von dir bekommen hat!!!! Das könnte die Strafe eventuell mindern, aber persönlich würde dich auch anzeigen und würde die Anzeige auch nicht zurück nehmen, tut mir leid für dich aber das war ein ganz schlechter Zug von dir. Vielleicht kannst ja noch mal mit ihr reden, was ich nicht glaube, und durch eine extra Zahlung (eine Art Zinsen) sie dazu bewegen die Anzeige zurück zunehmen. Die Strafen haben ja andere in Antworten geschrieben!!!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ratefuchs007  20.02.2022, 19:52

Man kann eine Anzeige nicht zurücknehmen.

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Deine Handlung hat den Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB erfüllt und das wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft.


hargon  20.02.2022, 20:59

Nein, für 263 müsste die Geschädigte über das Vermögen verfügt haben ...

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dsupper  21.02.2022, 07:14
@hargon

Genau DAS hat er ja auch gemacht, indem er Geld abgehoben hat - genau das ist "über das Vermögen verfügen" ....

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Sorry, aber das ist neben der kriminellen Energie auch noch moralisch zu verurteilen!

Ohne Vorleistungen gehst du zwar nicht ins Gefängnis, aber 60 - 90 Tagessätze sind da alle Male drin.