Wird eine Falschaussage gegenüber einem Polizisten nach einem Autounfall bestraft?
Moin,
Ich habe seit kurzem eine Dashcam in meinem Auto, damit ich im Falle eines unverschuldeten Unfalls den Beweis erbringen kann, wirklich nicht schuldig zu sein. Im Rahmen der Installation hatte ich die Diskussion, wie ich denn handeln würde, sollte ich an einem Unfall keinerlei Schuld tragen, der Unfallgegner jedoch das Gegenteil behaupten und dazu noch Zeugen haben, die seine Aussage stützen. Ich habe ja den Beweis, dass ich im Recht bin, aber würde diesen Personen gerne noch eine zusätzliche Strafe als Denkzettel verpassen. Würde es also Sinn machen, nichts von der Dashcam zu erwähnen, bis der Unfallgegner diese Aussage vor den Polizisten tätigt, um dann erst den Dashcam als Beweis zu nennen? Oder würde er trotzdem keine Strafe bekommen, da eine Falschaussage erst vor Gericht strafbar wird?
Danke für eure Antworten!
4 Antworten
Erstmal nichts zur Dashcam sagen. Wirst du gefragt sagst du immer das die nicht aufnimmt (z.B. ausgeschaltet/defekt).
Solltest du iwann mal unschuldig sein und dies beweisen müssen, gibts du das Video deinem Anwalt.
Eine Falschaussage bei der Polizei und auch bei der Staatsanwaltschaft ist nicht möglich, weil es sich bei beiden um keine zur eidlichen Vernehmung zuständigen Stelle handelt. Wenn man aber bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft die Unwahrheit sagt und versucht einen Beschuldigten zu schützen/decken, kann man sich wegen Strafvereitelung nach § 258 StGB strafbar gemacht haben. Wenn man den Verdacht bewusst auf eine andere Person lenkt, könnte man eine falsche Verdächtigung nach § 164 StGB begangen haben.
Punkt 1. Falschaussagen ggü Polizei: dieses wird (idR) nicht bestraft, da bei der Ermittlungsarbeit die jeweilige zu dem Zeitpunkt gültige Meinung aufgenommen wird. Wenn ich der Meinung bin, das du zu schnell gefahren bist, wird das so aufgenommen. (Ich habe idR geschrieben, da ich jetzt nich jemand eines Verbrechens beschuldigen darf)
Punkt 2. Dashcam: Wir haben vor einem Jahr eine juristische Überprüfung für Dashcam durchgeführt und zu dem damaligen Zeitpunkt war es in D nicht erlaubt den öffentlichen Raum aufzunehmen. Dementsprechende Filmaufnahmen werden daher als Beweis gar nicht zugelassen. Jemandem einen Denkzettel zu verpassen könnte daher nach hinten losgehen. (die aktuelle Gesetztlage kenne ich allerdings nicht)
Ich habe das so verstanden, dass nur beispielsweise die letzte Minute gespeichert wird und die Daten ständig überschrieben werden, sodass nur bei einer Erschütterung oder bei manuellem Auslösen das Videomaterial der letzten Minute gespeichert wird. Dies soll datenschutzrechtlich in Ordnung gehen. Aber danke für die Antwort!
Wir haben vor einem Jahr eine juristische Überprüfung für Dashcam durchgeführt
Also im Jahr 2019?
Ist ja nicht so, dass der BGH bereits im Jahr 2018(!) das anders bewertet hat:
Urteil vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17
Die vorgelegte Videoaufzeichnung ist nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig. Sie verstößt gegen § 4 BDSG, da sie ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgt ist und nicht auf § 6b Abs. 1 BDSG oder § 28 Abs. 1 BDSG gestützt werden kann.
Dennoch ist die vorgelegte Videoaufzeichnung als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar. Die Unzulässigkeit oder Rechtwidrigkeit einer Beweiserhebung führt im Zivilprozess nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot.
Also ohne euch zu nahe treten zu wollen, aber wer auch immer dieses "wir haben geprüft" war, hatte scheinbar wenig Ahnung von seinem Job ;-)
Genau solche Leute wie dich brauchen wir auf Gute Frage, keinen Beitrag persönlich leisten sondern nur die Antwort kritisieren. Danke !
Nochmal: Ihr habt das rechtlich geprüft aber das kleine, unscheinbare Urteil von dem unwichtigen Gericht namens BGH ignoriert? Solche Juristen wie euch braucht man! :D
Und zu deiner Unterstellung, ich wäre ein sinnloser Hater:
Ich bin 9 Jahre dabei und habe eine Antwort/Beste Antwort Ratio von 11%
Deine liegt bei... 3%? Mal überlegen, ob ich wirklich nie einen persönlichen Beitrag leiste.
Zu der Frage kann ich nichts sagen, weil ich es nicht weiß, deswegen sag ich nichts. Zu deiner Aussage zur Dashcam wusste ich aber, dass sie Quatsch ist, also hab ich dich darauf hingewiesen.
Es geht ja schonmal damit los, das die Bilder der Dashcam immer nur ne nach Einzelfall Entscheidung von einem Richter als Beweismittel zugelassen werden müssen
Soweit ich weiß sind Dashcams mit G-Sensor erlaubt, deshalb habe ich mir diese auch erst zugelegt.