Darf ein Fotograf mir verbieten Fotos von mir selbst zu veröffentlichen, die er geschossen hat?

14 Antworten

Hier haben zwei Personen Rechte an den Bildern:

Du hast das Recht am eigenen Bildnis (KunstUrhG), der Fotograf das Urheberrecht (UrhG) an den Fotos.

Für eine Veröffentlichung müssen grundsätzlich beide einverstanden sein.

Ja, der Fotograf kann dir verbieten die Fotos zu veröffentlichen. Er ist Inhaber des Urheberrechts und bestimmt damit wer wo und wie seine Bilder veröffentlichen darf.

Genauso kannst du über dein Persönlichkeitsrecht dem Fotografen verbieten die Bilder zu veröffentlichen.

Ihr beide habt ein Arrangement das unter TFP bekannt ist, Time for Print. Jeder bezahlt den anderen Quasi mit seiner Zeit oder mit den Bildern. Da du nun dem Fotografen untersagst die Bilder zu verwenden, ist diese natürlich nicht sehr begeistert davon und wird dir natürlich seinerseits untersagen die Bilder zu verwenden.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich fotografiere seit über 30 Jahren.

Ihr habt einen TFP-Vertrag, d.h. der Fotograf investiert seine Zeit, dafür erhält er das Nutzungsrecht an den Bildern, die er sonst auch als Urheber nicht einfach beliebig verwenden dürfte. Du stellst dich als Motiv zur Verfügung, dafür erhältst du Abzüge von den Bildern und ggf auch ein Nutzungsrecht.

Du hast nun hinterlistig deinen Teil der Abmachung nachträglich gebrochen, in der Hoffnung, die Bilder somit ohne Gegenleistung nutzen zu können. Das ist nichts anderes, als ob du dafür gezahlt hättest und nach Erhalt der Bilder das Geld dafür zurückbuchen lassen würdest.

Dass er dir die Veröfentlichung der Bilder untersagt, ist noch die freundlichste Option.

Ja, darf er!

Er ist der Urheber und darf bestimmen was mit seinen Fotos geschieht!

Ohne das Einverständnis des Urhebers darfst du seine Werke nicht veröffentlichen, auch dann nicht, wenn du auf einem Bild zu sehen bist!

(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__12.html

(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten (...)

(2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (...)

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__15.html

Ja das darf er. Solange ihr keinen Vertrag habt, hast du kein Recht die Bilder zu verwenden (und er wegen dem Recht am eigenen Bild theoretisch auch nicht). Er hat das bisher geduldet, so wie du geduldet hast, dass er Fotos von dir postet.

Woher ich das weiß:Hobby

Hotpixel  14.07.2021, 17:23

Also im Prinzip meine ich das, was was RobertLiebig gesagt hat.

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