Darf die Schule mir 2 Jahre Attestpflicht geben?
Hallo zusammen,
im vergangenen Schuljahr wurde mir von der Schule eine Attestpflicht auferlegt. Nun, zu Beginn des neuen Schuljahres, möchte die Schule diese Attestpflicht nicht aufheben. Ich frage mich, ob dies rechtlich zulässig ist. Ich befinde mich in Nordrhein-Westfalen. Gibt es diesbezüglich Regelungen oder Gesetze, die mir Klarheit verschaffen könnten?
( Oberstufe , ich bin volljährig )
Vielen Dank für eure Hilfe!
4 Antworten
Eine Attestpflicht darf bis zum Ende der Schullaufbahn verhängt werden und muss nicht aufgehoben werden. Verhängt wurde sie aufgrund Umständen des Schülers herum und nicht der Jahrgangsstufe.
Ja das darf sie. Das hat nichts mit volljärig und/oder der Stufe zu tun. auch ist die Attestpflicht nicht auf ein Schuljahr begrenzt.
Die Schule wird halt entsprechende Erfahrungen mit dir gemacht haben und will sich Ärger und Aufwand ersparen - was völlig legitim ist
vermutlich wird das seinen Grund in unglaublich vielen, zweifelhaft entschuldigten Fehlstunden haben.
Ich hoffe also das dies rechtlich in Ordnung ist
Ja, darf sie.
Auch nach der Schule wirst du deinem Arbeitgeber (und deiner Krankenkasse) Krankmeldungen für Fehlzeiten beschaffen dürfen.
Wenn dir die Schule eine Attestpflicht auferlegt, dann wirst du die Gründe dafür kennen. Verschwinden diese Gründe wie von Geisterhand, nur weil das Schuljahr beendet wurde?