schuljahr mit 17 begonnen, mittlerweile Volljährig, muss ich meine Attestpflicht trotzdem von meinen Eltern unterschreiben lassen?

2 Antworten

Attest = ärztliche Bescheinigung

Deine Eltern sind also laut deinen Lehrern Ärzte? Denn nur dann sind sie überhaupt berechtigt ein Attest zu unterschreiben.

Sie meinte das es so im Gesetz steht.

Das möchte sie doch sicherlich nochmal nachschlagen.....

Im Schulgesetz wird sie dazu nichts finden. Das steht - wenn überhaupt - in der Schulordnung deiner Schule. Und da kann sie dann froh sein, wenn dort ergänzend dann auch etwas steht wie "Volljährige Schüler haben in der Regel ein Selbstentschuldigungsrecht."

Bei einer Attestpflicht nutzt dir das allerdings auch nichts, denn dann hast du eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Nein.

Es kann aber sein, dass du noch Schulpflicht hast. Aber nix mit Eltern.