Darf die Polizei mit Durchsuchungsbefehl mein Handy mitnehmen, wenn meine Eltern nicht Zuhause sind?

12 Antworten

Der Frage fehlen einige Punkte.

Gegen wen richtet sich das Ermittlungsverfahren? ich nehme an gegen dich?

Bist du volljährig? Ich gehe mal von 18 Jahren aus? (allerdings für die Frage nur unter Umständen wichtig)

Mit welcher Begründung wurde das Handy beschlagnahmt?

a) Beweismittel: Es gibt ausreichende Hinweise darauf, dass darauf Dateien sein könnten die für das Ermittlungsverfahren gegen dich von Belang sind - Antwort JA

b) Gesuchter Gegenstand: Das Handy selbst ist gestohlen oder rechtswidrig erlangt und soll beschlagnahmt werden um es dem rechtm. Besitzer zurückzugeben: Antwort JA

c) mit dem Handy selbst wurden Straftaten durchgeführt: (wirklich nur beispielhaft: Stalking, Kinderpornos oder Verbreitung rechtsradikaler Inhalte) Antwort JA, Tatmittel unterliegen regelmäßig der Einziehung.

Warum machst du dir Gedanken über einen ersetzbaren Gegenstand. Was ist mit deiner Zukunft, dem polizeilichen Führungszeugnis für ein späteres Studium, Arbeitsplatz, dem Führerschein usw.???

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

wiki01  03.01.2019, 13:33

Ker, du verstehst es nicht, wie wichtig das iPhone für einen Menschen sein kann ☺☺. Da treten alle anderen Dinge in den Hintergrund.

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Sofern ein gültiger Durchsuchungsbeschluss vorliegt umschließt der auch Gegenstände, die man an sich trägt. Ob USB Stick oder Mobiltelefon ist völlig Schnuppe. Es gibt sogar Fälle in denen der Drucker beschlagnahmt wurde :-D

In einem Durchsuchungsbeschluss ist ein Ort aufgeführt.

Alles was an diesem Ort aufgefunden wird und im Zusammenhang mit der im Beschluss genannten Straftat stehen kann, kann beschlagnahmt werden.

Der Beschlagnahme kann widersprochen werden, dann entscheidet ein Richter darüber.

Den Zusammenhang zwischen "Eltern zuhause" und "Beschlagnahme von Beweismitteln" kann ich jetzt nicht erkennen. Wenn du das Ziel der Ermittlungen bist, dein Name auf dem Beschluss steht, die Adresse stimmt, dürfen die Polizisten alles mitnehmen, was im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen dich stehen könnte, auch alles, was deinen Eltern gehört.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dafür gibt die Anordnung vom Staatsanwalt, die sich Durchsuchungsbeschluss nennt.


soissesnunmal  03.01.2019, 13:15

Nur bei "Gefahr im Verzug". Sonst erlässt der Ermittlungsrichter den DB, 105 StPO

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MarSusMar  03.01.2019, 13:17
@soissesnunmal

Und warum schreibst du das nur mir, wenn das Wort hier fast bei jedem auftaucht?

Streiten ist nicht, ich hab Schräg rüber Antje. Staatsanwältin, ne ganz liebe.

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