Darf die Polizei einfach in die Wohnung eindringen (Durchsuchungsbeschluss), obwohl die Person seit langem ausgezogen ist?
Hallo. Folgende Situation. Die Polizei hat geklingelt und ist in die Wohnung reingegangen, aufgrund eines Besuchungs Beschuss. Aber die Person ist seit mehreren Monaten ausgezogen (auch auf Papier), wo der Verdacht Fall war (Familien mitglied). Das wussten die Beamten nicht und sind dann gegangen. Was mich hierbei mich frage, durften die das? Ich meine ja da lag ein Durchsuchungs Beschuss vor, aber es ging um die Person X und die Person war seit langem umgemeldet. Gilt dann immer noch der Durchsuchungs Beschuss? Das ist ja ziemlich unprofessionell oder nicht? Kann man dann erfolgreich rechtlich vorgehen, weil sie ohne wenn und aber die Wohnung betreten habe? Danke
12 Antworten
Das war nicht unprofessionell. Sondern vollkommen folgerichtig. Sie hatten einen Beschluss, dieser wird durchgesetzt. Auch in leeren Wohnungen lassen sich Beweise finden. Und was du nicht weißt, ob zeitgleich an der neuen Adresse auch durchsucht wird.
Besuchungs Beschuss...
...gibt es nicht.
klar durften die das, es lag ein Durchsuchungsbeschluss vor.
dass die Person ausgezogen ist, war da nicht bekannt.
Das wussten die Beamten nicht und sind dann gegangen.
also was willst noch?
Ist doch keine Ausrede? Wie kann es sein das auf andere Seite Leute im Bereich künstlicher Intelligenz arbeiten, Menschen auf den Mars zu schicken Versuchen, und auf der andere Seite nicht in der Lage ist zu schauen wo die Person gemeldet ist? Außerdem hat doch dann die Person extra eine Chance die Beweise zu vernichten. Das muss doch was falsch laufen, wenn man so eine Sache nicht hinbekommt?
Es lag ein Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung vor. Mal abgesehen davon kann die Person so lange nicht korrekt umgemeldet gewesen sein, denn dann hätten die Polizisten die richtige Adresse gehabt.
Das ist überhaupt nicht unprofessionell. Eine Wohnungsdurchsuchung hat einen Grund und die Person, um die es in der Straftat geht, muß auch nicht in der Wohnung wohnen. Es gibt zig Gründe, eine Wohnung zu durchsuchen.
Durchsuchungsbeschluß gilt, egal ob Person da ist oder nicht.
Ich meine die Person ist ja nicht mehr hier angemeldet.
Wenn das dem Einwohnermeldeamt nicht mitgeteilt wurde, dass diese Person dort gar nicht mehr wohnt, darf man sich nicht beschweren, wenn die Polizei das dann überprüfen will.
Und wieso bekommt man sowas nicht hin? Also jetzt mal aus Neugier, wie schafft man nicht zu überprüfen das die Person seit Monaten ausgezogen ist?