Problem mit alte Nachbar, neue Adresse bei der Polizei vorbehalten?

7 Antworten

Du kannst beim Einwohnermeldeamt einen Sperrvermerk eintragen lassen.

Hier kannst du dann die neue Anschrift auch für Privatpersonen speziell sperren lassen.

Gar nichts.

Spätestens, wenn er über einen Anwalt Einsicht in die Ermittlungsakten bekommt, sieht er Deine neue Anschrift.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

sagen das er die Adresse nicht mitbekommt.machen die auch


NonNam  31.12.2021, 09:06

Spätestens wenn er Akteneinsicht beantragt, bekommt er die Adresse.

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Monika105 
Beitragsersteller
 31.12.2021, 06:23

Ich hoffe es. Dankee

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Die Polizei gibt deine Adresse gar nicht raus.

Der bekommt nur mitgeteilt, wer Ihn angezeigt hat.

Aber lass es doch ruhen. Er weiß doch nicht wo Du wohnst. Somit ist die Sache doch erledigt.


Monika105 
Beitragsersteller
 31.12.2021, 06:15

Ich habe von alte Wohnung noch meine Sachen abgeholt und er hat mich beleidigt und geschubst.

Grund für Streit ist Lärmbelästigung. Der Nachbarn ist Arbeitslos und Wohnt mit Eltern. Ganze Nacht knalt an meine Wand als die Polizei kommt sagte er dass das Rohr ist schuld. Ich habe genug und muss ich ausziehen.

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Sirius66  31.12.2021, 09:08
@Monika105

Warum soll er die neue Adresse nicht erfahren? Glaubst du wirklich, er zieht dir hinterher?

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Die Adresse kann er jederzeit im Meldeamt erfragen. Es sei denn, du beantragst, dass sie geheim bleibt, was aber sehr schwierig, denn jeder muss eine ladefähige Adresse haben.

Gruß S.


Monika105 
Beitragsersteller
 31.12.2021, 06:33

Danke .

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Monika105 
Beitragsersteller
 31.12.2021, 06:21

Als Privatperson kann er meine Adresse von Meldeamt bekommen? Also Datenschutz ist nur ein Quatsch.

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Sirius66  31.12.2021, 09:06
@Monika105

Mit Datenschutz hat das gar nichts zu tun! Jeder Bürger hat das Recht, gegen einen anderen Forderungen zu stellen. Zum Beispiel auch zivile Mahnverfahren anzustrengen. Dazu hat er das Recht, eine ladungsfähige Adresse zu erfragen.

Laut dem deutschen Melderecht müssen Personen ihre aktuelle Wohnsitzadresse dem zuständigen Meldebehörde mitteilen. Der Zugang zum Melderegister ist öffentlich und jeder Bürger ab dem 16. Lebensjahr kann dort gemeldete Adressen erfragen.

Die einfache Melderegisterauskunft beinhaltet die aktuelle Anschrift, Vor- und Familiennamen sowie eventuell einen Doktorgrad oder andere Titel.

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