Darf die Pflegekasse das Pflegegeld streichen, weil keine Daten der Pflegeperson angegeben wurde?


21.08.2024, 13:47

Zur Ergänzung: Die Beratungseinsätze werden regelmäßig durchgeführt. Ich dachte Voraussetzung ist, es besteht Pflegegrad durch Mdk Gutachten und es wird Regelmäßig Beratungseinsatz durchgeführt. Wie und wer die Pflege durchführt sei frei wählbar . Die Pflege ist durch die regelmäßigem Einsätze gesichert?

4 Antworten

Ja natürlich, kann ja sonst Jemand was anfordern für eine nicht existente Person.

Selbstverständlich. Streng genommen kann (und wird vermutlich) die Pflegekasse ggfs. für die Vorjahre aufgrund mangelnder Mitwirkung die gezahlten Gelder zurückfordern. Das Gutachten alle 6 Monate ist verpflichtend.

Ja, natürlich.