Darf die Firma in einer Abmahnung einer anderen Person mich namentlich erwähnen, ohne meine Einwilligung?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ich das richtig verstehe, hat die Kollegin eine Abmahnung bekommen, weil sie sich unerlaubt vom Arbeitsplatz entfernt hat und Du wurdest namentlich genannt, weil Du das gesehen hast (Zeuge).

Es wird anscheinend ja nicht behauptet, dass Du der "Auslöser" für die Abmahnung warst sondern nur, dass Du die Richtigkeit der Vorwürfe bezeugen kannst.

Ich verstehe jetzt nur nicht, warum Du Deinen Namen aus der Abmahnung "entfernt" haben willst. Die Kollegin hat die Abmahnung doch schon bekommen und wenn sie glaubt, dass Du sie angeschwärzt hast, würde eine neue Abmahnung ohne Deinen Namen daran auch nichts ändern.

Falls die Kollegin zu Unrecht abgemahnt wurde, kann sie sich gegen die Abmahnung wehren. Stimmen die Vorwürfe, hat der AG gleich die Zeugen genannt, die u.U. zum Sachverhalt befragt werden können, falls Widerspruch eingelegt wird.

Hat Dich Deine Kollegin gefragt, ob Du etwas mit der Abmahnung zu tun hast? Falls ja und Du hast ihr das erklärt, was Du hier schreibst, glaubt sie Dir oder eben nicht. Ob Dein Name dann noch in der Abmahnung steht oder nicht, spielt doch überhaupt keine Rolle.

Davon mal abgesehen ist eine Abmahnung, sofern sie rechtens ist, eine Aufforderung zur Besserung. Verhält sich Deine Kollegin in Zukunft ordnungsgemäß, passiert ja nichts weiter.

das kommt ganz darauf an, weshalb du namentlich erwähnt wurdest.

wenn es massgebend ist für die abmahnung (zbsp dass die betroffene ein gespräch mit dir hatte) dann ist es durchaus berechtigt, dass du namentlich erwähnt wurdest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

fndkrt 
Beitragsersteller
 05.09.2019, 10:10

Es geht darum, dass ich angeblich dabei war während die abgmahnet Person von ihrem Arbeitsplatz entfernt war. Nein ich hatte kein Gespräch und mit mir wurde nicht abgesprochen, dass ich namentlich erwähnt wurde.

Danke übrigens für die Antwort :)

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GanMar  05.09.2019, 10:13
@fndkrt
Es geht darum, dass ich angeblich dabei war

Dann wirst Du in der Abmahnung also als Zeuge benannt.

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RotesGummibaer  05.09.2019, 10:15
@fndkrt

damit ich das richtig verstehe..

die betroffene hat sich vom arbeitsplatz entfernt. und du warst dabei?

stimmt es denn? hast du es mitbekommen? oder warst du zumindest dabei (unabhängig davon ob du es mitbekommen hast)?

wenn ja, dann ist es berechtigt, wenn du auf der abmahnung stehst.

beispiel:

Frau A hat sich vom arbeitsplatz entfernt und hat somit Frau B alleine gelassen, welche die arbeit selbständig erledigen musste.

dass du namentlich erwähnt wurdest ist zwar berechtigt. man könnte hier aber die "Frau B" auch anonymisieren und "Ihre Arbeitskollegin" hinschreiben.

aber das macht es nicht unbedingt besser, da auch da jeder weiss, dass es vermutlich du bist.

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fndkrt 
Beitragsersteller
 05.09.2019, 10:18
@RotesGummibaer

Okay. nein es geht mir nicht darum, dass alle wissen dass ich darin stehe es geht darum dass die firma einfach meinen namen verwendet ohne absprache. ich stehe so oder so nicht schlecht dar weil noch 2 andere kollegen mit erwähnt wurden welche 1 davon auch gut mit der abgemahnten person ist. mir geht es lediglich darum, dass ich nicht möchte, dass die firma meinen namen ohne mein einverständnis oder absprache verwendet. aber wenn das jursitisch gesehehen erlaubt ist kann ich dann nichts mehr tun..

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RotesGummibaer  05.09.2019, 10:24
@fndkrt

ich bin im HR tätig. und ich muss dir leider mitteilen, dass die namentliche erwähnung bei einer abmahnung (was zum teil wirklich massgebend sein kann) berechtigt ist..

ich verstehe zwar, dass es für dich nicht in ordnung geht.

ich muss aber andererseits auch sagen, dass (obwohl du die kollegin sehr gern hast) es sich hierbei um arbeitsverweigerung und eben um ARBEIT handelt. da dürfen private gefühle keine rolle spielen..

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fndkrt 
Beitragsersteller
 05.09.2019, 10:30
@RotesGummibaer

Okay diese antwort hilft mir sehr weiter vielen dank :)! danke auch an alle anderen für die hilfe meiner ersten frage :):):)

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fndkrt 
Beitragsersteller
 05.09.2019, 10:16

Genau ich werde als Zeuge aufgezählt. Mit mir noch 2 andere Kollegen. Aber ich möchte für keinen Kollegen aussagen und der Grund für eine Abmahnung sein ausser die person schadet bewusst einer anderen aber nicht wegen solchen kleinigkeiten...

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Kurze Info: die Abmahnung kam nicht von mir sondern das ist eine Kollegin VON MIR. das hat sich unverständlich angehört deshalb die Korrektur.

LG

Dein Name wurde nur verwendet, weil dies für einen betrieblichen Sachverhalt notwendig war. Also ist die Info meines Erachtens nicht unrechtmäßig an eine falsche Stelle gekommen und du dürftest kein Anrecht auf Einwände dagegen haben.

Vielleicht hat sich der Betrieb aber keinen Gefallen getan, indem er dich vorher nicht gefragt hat. Sollte die Kollegin nämlich gegen die Abmahnung klagen und du kannst dich bei einer Aussage dann "nicht erinnern", dürfte die Abmahnung auf wackligen Füßen stehen. So ein Vorgang kann nämlich im Fall einer Kündigung unter Umständen deutlich später mal vor Gericht kommen und dann sieht es mit den Beweisen nicht gut aus, wenn die Zeugen dann den Sachverhalt nicht mehr komplett in Erinnerung haben.

Natuerlich geht das nicht. Das ist ein unzulaessiger Eingriff in deine Persoenlichkeitsrechte. Dein Arbeitgeber darf deinen Namen ohne deine ausdrueckliche Zustimmung nicht einmal kennen.

Aber mal im Ernst: Natuerlich darf er das, wenn es um die Konkretisierung des abgemahnten Verhaltens geht. So langsam dreht ihr in Deutschland beim Thema Persoenlichkeitsrechte anscheinend voellig durch.


fndkrt 
Beitragsersteller
 05.09.2019, 10:25

haha :D! ich bin echt keine person der kleinlich ist aber wenn man merkt, dass eine kollegin auf dem kicker ist dann ist es ja wohl klar, dass man sowas vermeiden möchte.

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