Darf die Deutsche Polizei einfach ein Auto z.b. auf der Autobahn anhalten und das Auto durchsuchen?
9 Antworten
Was ist denn deiner Meinung nach "die deutsche Polizei"?
Deinen anderen Fragen kann ich entnehmen, dass du 14 bist... ein Alter in dem man durchaus wissen kann, dass innere Sicherheit (übrigens genauso wie "Bildung") Ländersache ist, das heißt, du hast 16 (mit Bundespolizei 17) verschiedene Regelungen.
Was die Polizei darf (außerhalb der bundesweit gültigen StPO in der Strafverfolgung) ist im jeweiligen Polizeiaufgabengesetz geregelt.
Für Bayern wäre zu deiner Frage ausschlaggebend:
Artikel 13 PAG
(1) Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen
[...]
5. im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km sowie auf Durchgangsstraßen ( Bundesautobahnen, Europastraßen und andere Straßen von erheblicher Bedeutung für den grenzüberschreitenden Verkehr) und in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs zur Verhütung oder Unterbindung des unerlaubten Aufenthalts und zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität
Bezüglich der Durchsuchung des Autos:
Art. 21
Durchsuchung von Personen
(1) Die Polizei kann, außer in den Fällen des Art. 13 Abs. 2 Satz 4 eine Person durchsuchen, wenn
[...]
sie sich an einem der in Art. 13 Abs. 1 Nrn. 2 oder 5 genannten Ort aufhält
und dann
Art. 22
Durchsuchung von Sachen
(1) Die Polizei kann außer in den Fällen des Art. 13 Abs. 2 Satz 4 eine Sache durchsuchen, wenn
1.
sie von einer Person mitgeführt wird, die nach Art. 21 durchsucht werden darf,
Also: Ja, auf bayrischen Autobahnen kann jederzeit ein Fahrzeug kontrolliert werden. Wie denkst du, funktionieren sonst die Schleierfahndung?
Ein Beispiel:
Unsere Fahnder haben im Rahmen von nur zwei Kontrollen an aufeinanderfolgenden Tagen 21 Kilogramm Marihuana und 12 Kilogramm Kokain sichergestellt. In beiden Fällen wurde das Rauschgift in Hohlräumen der kontrollierten Fahrzeuge versteckt."
Quelle: https://de.euronews.com/2018/07/27/-schleierfahndung-ein-bayerisches-erfolgsmodell-
Solche Erfolge wären ohne die Anhalte- und Kontrollbefugnis nicht möglich.
Natürlich wird das Ganze mit Sinn und Verstand durchgeführt. Die Familie, die gerade einen Autobahnabschnitt in den nächsten Ort zum Einkaufen fährt ist wesentlich uninteressanter, als z.B. ein 18 jähriger Mann, alleine in einem teuren Auto, der zielstrebig eine Ost-West Autobahn benutzt.
Verstehe da ehrlicherweise deine Aufregung nicht, um einen Kommentar von dir zu zitieren?
@Sirius66
Ja ok aber es kann doch nicht sein dass die Polizei ohne Verdacht
Genau so ist es und ich erkenne darin für 99,X% der Bürger kein Problem, die vermutlich nie kontrolliert werden bzw. bei denen die Kontrolle innerhalb von 2 Minuten erledigt ist.
Auf der Autobahn selbst wird man nicht angehalten sondern rausgezogen. Bei begründeten Verdacht dürfen sie durchsuchen. Da reicht es schon, dass der Fahrer schon mal z.B. durch Drogen aufgefallen ist.
Allgemeine Verkehrskontrollen dürfen immer durchgeführt werden.
Durchsuchungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen der StPO vorliegen.
Warum werden den Durchsuchungen von Sachen im POLG geregelt, wenn du mit der StPO daher kommst?
Also in Bayern kann ich ein Auto auf der Autobahn jederzeit durchsuchen, weitere Details dazu in meiner Antwort...
Bezüglich deiner Nachfrage an Sirius:
Zu Absatz 5
Verkehrskontrollen sind sowohl solche zur Prüfung der Fahrtüchtigkeit der Führer oder der nach den Verkehrsvorschriften mitzuführenden Papiere als auch solche zur Prüfung des Zustandes, der Ausrüstung und der Beladung der Fahrzeuge.
VVW zur StVO
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm
Bei begründetem Verdacht oder Gefahr im Verzug auf jeden Fall.
Und natürlich auf jeder Autobahn auch ohne Verdacht, siehe meine Antwort...
Darf die Polizei oder der Zoll das Auto dann trotzdem durchsuchen wenn kein Verdacht besteht???
Ja, aber das ist zu gefährlich, die Lotsen das Fahrzeug dann auf einen Parkplatz... Da findet dann die Durchsuchung statt oder an der Dienststelle.
Wenn aber kein Verdacht besteht Darf die Polizei oder der Zoll das Auto dann einfach durchsuchen?