Darf der Werkstattleiter mein Werkzeug vorenthalten?

6 Antworten

Dei Werkzeug, ist das wirklich Dein Werkzeug oder das der Firma?

Wenn es Firmeneigentum ist, darf er Dich verwarnen oder abmahnen. Aber nicht solche Sperenzchen.

Komplett bescheuert dein Werkstattleiter! Arbeitsrechtlich muss man das aber genauer differenzieren. Ein Arbeitgeber muss dir alle notwendigen Arbeitsmaterialien zur Verfügung stellen. "Dein" Werkzeug dürfte ja nicht wirklich dein Werkzeug sein sondern das von deinem Arbeitgeber. Insofern kann er schon sagen, dass du anderes Werkzeug benutzen sollst, nämlich dieses, was vorrangig deine Kollegen nutzen. Das muss er dann aber auch sicherstellen bzw. dürfen die Kollegen die Nutzung nicht verweigern. Wenn du dann quasi um das Werkzeug betteln musst wäre das durchaus Schikane und so nicht zulässig- aber willst du deswegen vor Gericht ziehen? Kein Wunder, dass das Handwerk einen so großen Fachkräftemangel hat, bei solchen Geschichten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Swiffer9271 
Beitragsersteller
 28.03.2022, 14:41

Mittlerweile ziehe ich tatsächlich rechtliche Schritte in Betracht, ist nicht der erste Vorfall in der Art von ihm, und das nicht nur gegen mich.. aber was möchte man erwarten von einem der größten Neuwagen und Gebrauchtwagen Händlers Deutschlands…

genau eigentlich mehr..

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unabhängig davon, was erlaubt ist und was nicht, wundert es mich immer wieder, was teilweise für ein Kindergarten im Handwerk abgezogen wird.


Swiffer9271 
Beitragsersteller
 28.03.2022, 14:29

Ich fand das Verhalten von ihm als Werkstattleiter, somit Vorgesetzten und Vorbildfunktion, unter aller sau. Erinnert mich eher an das Verhalten eines Schülers der sek II…

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MisterParkinson  28.03.2022, 14:32
@Swiffer9271

Genau das mein ich.

Ich kenne jetzt nicht deine persönliche Situation aber für mich wäre das ein Grund mir noch einmal sehr gut überlegen, ob diese Firma etwas für mich ist.

Oder je nach Organisation mit dem Chef des Werkstattleiters oder dem Betriebsrat ein Termin aus machen.
So ein Verhalten ist nicht nur kindisch sondern auch geschäftsschädigend.
Du bist ja nicht nur zur Bespaßung da.

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Swiffer9271 
Beitragsersteller
 28.03.2022, 14:36
@MisterParkinson

Personalrat ist bereits informiert, habe ich das morgen nicht, soll ein 6augengespräch geführt werden..

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Gebe ihm doch schriftlich, dass Du Verluste übernimmst und auch zukünftig übernehmen wirst.

Hilft meist beiden Seiten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Klar ist das Mobbing! Und kindisches Verhalten obendrein. Und so was will Werkstattleiter sein? ich würde direkt zum Chef gehen und dem das brühwarm unter die Nase reiben. du bist da, willst arbeiten und er ermöglicht Dir das nicht! Geschäftsschädigendes Verhalten nennt man das. Wenn Du Dir mit nicht abschließen des Werkstattwagens einen erhobenen Zeigefinger verdient hast... Dieser Typ hat sich ganz klar eine Abmahnung verdient!

Klemm Dich dahinter... ich glaube da wird in absehbarer Zeit eine Stelle für einen Werkstattleiter frei! :-)