Darf der Vermieterdas?
Nabend
Wir haben ein kleines Häuschen mit Garten gemietet an dem Haus ist noch eine kleine Wohnung angebaut mit der wir uns den Garten teilen die linke Hälfte gehört uns und die rechte zu der Wohnung in die jetzt ein neuer Mieter eingezogen ist und anscheinend hat er dem neuen Mieter keinen Garten mehr gegeben, er will das jetzt selbst nutzen nur nutzt er es nicht als Garten sondern als Lager für Steine und ähnliches.
Meine Frage ist jetzt :Darf er das
Ich schau nämlich jetzt genau da drauf und komm mir vor wie auf ner Baustelle und es wird immer mehr ,das Foto ist vom Anfang
In meinem Mietvertrag ist die Gartengröße leider nicht genau geregelt was aber in meinem Mietvertrag steht ist das es nicht erlaubt ist Müll Baustoffe etc. auf dem Grundstück zu lagern ,gilt dieses Verbot jetzt nur für mich oder dann auch für den Vermieter ?
6 Antworten
Der Vermieter darf das, denn Du hast ja diesen Teil des Gartens nicht mitgemietet.
Das sieht zwar nicht so schön aus, aber machen kannst Du da leider nichts.
Leider ist das tatsächlich so.
Baue dort bambus, Haselnuss, oder gar Kirschlorbeer an, die das etwas verdecken mit der Zeit....
Wenn der Garten nicht vermietet ist und er ihn selbst nutzt, dann darf er das. Ist ja sein Grundstück.
Solange es kein radioaktiver Steinmüll ist, darf er das und Du hast da nichts zu sagen.
Selbstverständlich. Es ist schließlich sein Eigentum!
Leider ja. Er ist Eigentümer und kann in seinem Garten machen was er will. Du kannst höchstens versuchen mit einem Sichtschutz diese hässliche Stelle zu verdecken.