wärmebrücke kein Baumangel?

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Über die Bauweise eines Hauses entscheidet die Bauverordnung zur Bauzeit des Gebäudes. Wurde das Gebäude von den zuständigen Stellen abgenommen, so gilt es als in Ordnung. Eine Nachrüstpflicht gibt es grundsätzlich nicht. Werden einige Bauteile im Zuge von Sanierungen erneuert, dann gelten hier ggf. aktuelle Baunormen.

Die Verbesserung des Schallschutzes in alten Gebäuden mag zwar manchmal notwendig erscheinen, eine Verpflichtung für den Eigentümer besteht jedoch nicht. Ebenso ist es bei den Wärmebrücken.

Hartnäckige Schimmelproblematiken, deren Ursache nicht gerade die defekte Wasserleitung oder ein kaputtes Dach sind, lassen sich in letzter Instanz für den Mieter nur durch ein gleichmäßiges Durchheizen (auf normalem Nivaeu) UND einer gleichmäßigen Grundlüftung in den Griff bekommen. Die gleichmäßige Grundlüftung mindert Feuchtespitzen vor der intervallartigen Stoßlüftung, denn wenn sich bei den Feuchtespitzen Kondensat bildet, ist dies nicht mehr einfach so wegzulüften.

Der Schimmelpilz braucht in den Wohnungen nur noch Feuchte zum gedeihen, alles andere ist für ihn in der Regel vorhanden. Ein Beheizen mit Nachtabsenkung führt zur zeitweiligen Wärmeunterversorgung an Wandabschnitten und kann damit dort zu Tauwasserausfall aus der Raumluft führen. Ein stoßweises Lüften des ansonsten luftdichten Raumes führt zur Abfuhr von Raumluftfeuchte und senkt die relative Luftfeuchte (Minderung der Gefahr von Kondensatbildung), jedoch kann sich durch eingespeicherte Feuchte in Wänden, Möbeln und Stoffen schnell wieder eine hohe Luftfeuchte einstellen.

Hilft die Stoßlüftung gegen Schimmelbildung nicht mehr, hilft nur noch (ohne Installation einer Lüftungsanlage) eine leichte Dauerlüftung durch die Fensterfuge (keine Kipplüftung!). Die Fensterfugenlüftung war bis in die 1970er Jahre Standard und vermied die Schimmelbildung (ausgenommen bei nachkriegsbedingter Überbelegung von Wohnräumen) in den Wohnräumen.

Heute soll die bewährte Fensterfugenlüftung im Altbau angeblich wegen Energieeinsparung vermieden werden. Durch neue Fenster werden Heizkosteneinpsarungen von 10% und mehr versprochen. Das soll sich zusammensetzen aus dem besseren U-Wert (Wert für den Wärmedurchgang) und der Luftdichtigkeit. In der Praxis ergeben neue Fenster jedoch Heizkosteneinsparungen von lediglich 4-5%.

http://www.youtube.com/watch?v=wQXmYO13-E0

Wenn man bedenkt, dass sich der U-Wert der neuen Fenster ja verbessert hat, wieviel Prozent von den 4-5% Einsparung werden wohl durch die Luftdichtigkeit erreicht?

Luftdichtigkeit führt nachweislich zu einer durchschnittlichen Erhöhung der Raumluftfeuchte. Höhere Raumluftfeuchten haben höhere Feuchten der Bauteile (Wände) durch Feuchteausgleich zur Folge. Eine höhere Feuchtigkeit der Wand mindert aber deren Dämmwert. Hier liegt die Energieverschwendung: Bereits eine geringfügig erhöhte Feuchte im Ziegelmauerwerk mindert die Dämmwirkung erheblich! Bei 4-6 Prozent Feuchte hat die Ziegelwand nur noch die Hälfte des ursprünglichen Dämmwertes!

Ist die Wand also nass und schimmlig, gibt es kaum noch Dämmwirkung. Der Schrei nach sofortiger Wärmedämmung ist hier allerdings auch falsch, da diese die Feuchte einsperren würde. Der Schimmel würde auf der nun wärmeren aber weiterhin feuchten Wand noch stärker wachsen.

Hilfreich ist ein gezielter permanenter Wärmeeintrag (Heizrohrschleifen an den Außenwänden, ggf. die Rotlichtlampe) um die Feuchte mit den Wärmestrom nach außen zu verdrängen, bzw. nach innen verdunsten zu lassen bei gleichzeitiger leichter Grundlüftung im Raum.