Darf der Vermieter die Küche und Dusche sperren?
Hallo,
mein Mietverhältnis endet in 1 Woche.
und 10 Tagen vor dem Auszug, sperrt der Vermieter die Küche und die Dusche für 3 Tage damit er die renoviert, während ich da noch wohne und ich für 3 Tage nichts kochen darf und nicht duschen darf.
Darf er das eigentlich machen ?
Wie lange war diese Renovierung denn angekündigt?
Die war nicht angekündigt, 1 Woche davor meinte er dass er ein Wochenende dafür braucht
7 Antworten
Nein. Darf er nicht.
Aber Du lässt es scheinbar mit Dir machen.
Das geht gar nicht! So lange der Mietvertrag läuft hat der Vermieter in der Wohnung nichts verloren!
Nein darf er nicht
Das darf er nicht machen
Nein das darf man nicht ohne dass er dir eine Entschädigung anbietet. Du kannst zumindest mit Sicherheit die Miete kürzen. Melde dich dazu an einen Mieterverein.