Darf der Polizist mir verbieten mit Schreckschuss an Silvester zu schießen?
6 Antworten
Auf Deinem eigenen befriedeten Grundstück oder auf einem fremden befriedeten Grundstück mit Erlaubnis des Grundstückinhabers oder Vertreters, daf man Kartuschenmunition erlaubnisfrei verschießen.
Aber:
Hierbei ist natürlich sicherzustellen, dass der dabei entstehende Lärm nicht nach außen dringt.
Generell sind hierzu in den jeweiligen Lärmschutzverordnungen der Länder die Grundlagen festgelegt.
Und Vorsicht - das Ding gilt auch an Sylvester. Generell steht in den Dingern drin, ab 22 Uhr bis 6 Uhr ist Lärm zu unterlassen (mit Ausnahmen, bei denen jedoch kein Sylvester drinsteht).
Also, wenn Du um 0 Uhr zum Jahreswechsel mit einer PTB im Kreis Kanone in Deinem Garten herumballerst, ist das rechtswidrig - weil laut.
Und ja klar, das wird Dir untersagt werden.
Zudem, wenn der Zustand des Waffenabfeuerers nicht ausreichende Sicherheit bietet, der z.B. besoffen ist.
Ich bin auf meinem Grundstück und da darf ich machen was ich will.
Also von dem Gedanken kannst Du Dich gleich mal verabschieden. Gesetze gelten auch dort.
Außerhalb deines privaten Besitztums darf der Polizist das nicht nur, er hat auch Anspruch auf Gehorsam.
Auf deinem Besitz darf er das auch verbieten, aber folgen musst du dem Verbot nicht.
Du darfst die gar nicht mit dir führen ohne kleinen Waffenschein. Nur auf Privatgrundstück.
Auf deinem eigenen befriedeten Grund oder mit Erlaubnis des Eigentumers?
Kein Problem!
Der Polizist darf auf jeden Fall auffordern, nicht mehr zu schießen, bis er überprüft hat, ob der FS überhaupt die Waffe haben darf und ob nicht, z.B. wegen Alkohol, eine Gefährdung andere vorliegen könnte.
ja, er darf durchaus - denn das Schießen an Silvester ist verboten.
Außerdem musst du einen entsprechenden Waffenschein dafür haben, wenn du die Waffe mit dir führst
Ich bin auf meinem Grundstück und da darf ich machen was ich will.
Sobald einer deiner Nachbarn wegen Ruhestörung die Polizei gerufen hat und es spät ist dann dürfen die das schon soweit ich weiß. Ist ja auch das gleiche mit Musik usw.
(3) Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse können die Gemeinden für Messen, Märkte, Volksfeste, Volksbelustigungen, ähnliche Veranstaltungen und für Zwecke der Außengastronomie sowie für die Nacht vom 31. Dezember zum 1. Januar durch ordnungsbehördliche Verordnung allgemeine Ausnahmen von dem Verbot des Absatzes 1 zulassen. Ein öffentliches Bedürfnis liegt in der Regel vor, wenn eine Veranstaltung auf historischen, kulturellen oder sonst sozialgewichtigen Umständen beruht und deshalb das Interesse der Allgemeinheit an der Durchführung der Veranstaltung gegenüber dem Schutzbedürfnis der Nachbarschaft überwiegt.
Wegen Corona haben die Ordnungsämter die Nachtruhe nicht aufgehoben.
Ab 22:00 Uhr ist Nachtruhe, da Deutschlandweit diese für Silvester nicht aufgehoben wurde.
Der Polizist wird mehr über Recht und Ordnung wissen als du und seine Maßnahme mit Zwang durchsetzen, was dann "Dank deinem Rat" mit einer Anzeige wegen Widerstand enden dürfte.
Die Maßnahmen der Polizei sollte man immer befolgen und im NACHHINEIN abklären, ob es eventuell eine Willkür-Tat war.