Schreckschuss auf Grundstück schießen?
Darf man mit einer Schreckschusswaffe ohne Waffenschein auf den eigenen Grundstück schießen?
2 Antworten
Solange man nur Kartuschenmunition verschießt, ist das Schießen mit einer Schreckschusswaffe gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 b WaffG erlaubnisfrei.
Entscheidend ist hier der Begriff befriedetes Besitztum:
"Definition:
Befriedetes Besitztum ist ein gegen willkürliches Betreten durch Schutzwehren gesicherter Bereich des Grundstücks.
Auch an Silvester ist das Schießen nur auf dem eigenen Grundstück erlaubt. Auf anderen Grundstücken nur mit Genehmigung des Inhabers. Zu beachten ist zudem die LärmVO. Es ist allerdings zu beachten, dass sie regelmäßig die Waffe zu Trainingszwecken benutzen wollen. Da das Schießen abgesehen von den Ausnahmen unter § 12 Abs. 4 WaffG gebehmigungspflichtig ist, wäre es klug sich noch einmal mit der örtlichen Polizeibehörde kurzzuschließen. Sie können auf den Ausnahmetatbestand hinweisen. Sie müssen in keinem Fall mit Freiheitsstrafen oder Geldstrafen nach dem StGB rechnen.
Nein stimmt so nicht das schießen auch an Silvester ist nur erlaubt wenn das Geschoss oder Pyrotechnische Munition dein Grundstück nicht verlassen kann. Da das bei Pyrotechnischer Munition nicht der Fall ist und du es nicht gewährleisten kannst ist es verboten. Mit Platzpatronen ja. Auch ein inhaber eines großen Waffenscheines braucht zum schießen eine Schießerlaubnis, die aber so gut wie nicht erteilt wird.
Es gibt halt auch größere Grundstücke in einem Dorf, auf 25000 qm kann man es definitiv gewährleisten.
(meiner Meinung nach)