Mit Schreckschuss an Silvester erwischt?

3 Antworten

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Das wird die Staatsanwaltschaft dann entscheiden was weiter passiert. Da kann dir keiner was genaues dazu sagen.

Tja, ein mehrfacher Verstoß gegen das Waffenrecht: Führen in der Öffentlichkeit ohne kleinen Waffenschein (Du wirst ja keinen haben, wenn es nicht Deine Waffe war) und dann auch noch das Führen bei Menschenansammlungen (Silvester! Erzähle doch nicht, dass Du alleine warst).

Es ist dabei egal, ob die Waffe geladen ist. Es reicht das griffbereite Tragen. Ohne Waffenschein muss die Waffe in einem Verschlossenen Behältnis transportiert werden!

Ach ja, Schießen darf man auch mit kleinem Waffenschein noch lange nicht in der Öffenlichkeit. Das geht nur auf Deinem Privatgrundstück. Oder bei Notwehr. Hätten sie Dich mit Signalmunition erwischt, wäre das zumindest der Anfangsverdacht für den dritten Verstoß.

Nun geht davon die Welt nicht unter. Aber ich glaube auch nicht, dass das Verfahren eingestellt wird. Alleine schon, um Deinen Verstoß aktenkundig zu machen. Denn eines ist klar: Dir fehlt die persönliche Eignung für einen Waffenschein. Und Du wirst so wahrscheinlich auch in Zukunft keinen bekommen können.


WalterE  22.03.2021, 12:53

18 ... und auch bei dem Delikt ... wird die Sache wohl nach JGG gehen und gegen Auflagen eingestellt werden

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BonzenBrenner 
Beitragsersteller
 23.03.2021, 10:50
@WalterE

Was genau meinst du „bei dem delikt“ und eingestellt im sinn von keine strafe? Habe seit silvester nich immer nix gehört und mache mir langsam sorgen

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BonzenBrenner 
Beitragsersteller
 23.03.2021, 11:20
@WalterE

Hab vergessen noch zu schreiben, will eigentlich noch winen kleinen waffenschein machen, kann ich den dann trotzdem machen?

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segler1968  24.03.2021, 01:03
@BonzenBrenner

Man „macht“ keinen kleinen Waffenschein, man beantragt ihn einfach. Ob Du ihn bekommst, kann ich nicht sagen. Sollte nur klappen, wenn Du eine weiße Akte hast.

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WalterE  24.03.2021, 15:06
@BonzenBrenner

Keine Kriminalstrafe, eine Sanktion wirst Du die wohl schon einfangen. Eine Einstellung kommt nur ins Erziehungsregister. Mit dem Kleinen Waffenschein wird es dann kritisch für ein paar Jahre, kann sein dass der Sachbearbeiter großzügig ist aber ich will Dir da keine falschen Hoffnungen machen. Also beantrage den KWS mit 24, da sollte das dann wieder getilgt sein wenn Du sauber bleibst ;) Und brav mitspielen und sollte eine Anhörung kommen oder vor Gericht gehen klar sagen dass Du keine Ahnung hattest, dass Du jetzt dazu gelernt hast, dass Du Deinen Fehler bedauerst und ihn nicht wiederholen wirst. Günstig ist aus meiner Sicht dass die Waffe nicht geladen war und Du auch keine Kartuschen (Patronen) dabei hattest. Was wolltest Du dann eigentlich mit der Waffe? Der Unterschied zwischen Führen und Transportieren ist vielen nicht klar und damit wirst Du vor manchem Gericht Gnade finden. Ich denke Du wirst als Heranwachsender behandelt werden, weil das meist so gemacht wird und weil das Delikt ein typischer Bagatellverstoß in diesem Alter ist. Bei Gericht dauert es meist länger als bei den Bußgeldbehörden, diese haben im Verkehrsbereich auch richtigerweise Fristen im Nacken. Corona dürfte die Bearbeitung weiter verzögern. Hattest Du die Waffe selbst gekauft? Bist du dabei nicht über das Führverbot belehrt worden? Was die Selbstverteidigung mit SSW betrifft, da gibt es m.E. heute eh bessere Alternativen. Wer eine SSW (Auch: Signalgeber) besitzt oder mit diesen hantiert, hat besser einen KWS um genau Deine Problematik zu vermeiden. Das gilt etwa auch für Wassersportler.

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BonzenBrenner 
Beitragsersteller
 06.04.2021, 12:56
@WalterE

Servus walter, du hattest recht, ich habe ein brief von der jugendgerichtshilfe bekommen, in dem steht das meine anzeige fallen gelassen werden kann gegen auflagen. Habe da auch schon Donnerstag ein Termin.

Sind auflagen Geld oder dienstleistungen?

Also ich mein kann ich statt einfach zu zhlen, auch iwie eine dienstleistung vollbringen o.ä?

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WalterE  21.04.2021, 13:59
@BonzenBrenner

Ich schätze mal, das bedeutet Sozialstunden im Schweiße Deines Angesichts ;)

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wurde auch mal mit Schreckschuss erwischt du bekommst eine Geldstrafe bei mir waren es 120€ und die waffe hab ich nichtmehr zurück bekommen wegen Erziehungsgründen (bin 14) aber da du 18 bist wirst du sie wahrscheinlich wieder bekommen und es kommt soweit ich verstanden hab nicht in die Akte wie es z.B bei einem Messer der Fall wäre

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung