Darf der Lehrer einen Verweis vor der Klasse vorlesen?
Ich hatte Streit mit einem Lehrer und eine Woche später hat er vor der ganzen Klasse einen Verweis vorgelesen. Es sollten sogar alle aufstehen um sich das anzuhören. Ich weiß, dass ein Lehrer keine Noten ohne die Erlaubnis der Schüler vorlesen darf, betrifft das auch eine Schul-strafe?
3 Antworten
Der Verweis ist eine Ordnungsmaßnahme, die keinerlei Rechtsfolgen beinhaltet und lediglich aus erzieherischen Gründen ein Fehlverhalten tadelt. Insofern sehe ich hier keinen gravierenden Eingriff in irgendwelche Persönlichkeitsrechte.
Zumal ich davon ausgehe, dass das Fehlverhalten und ebenso die Ankündigung von Konsequenzen vermutlich auch öffentlich vorgegangen sein dürften.
Ankündigung oder sonstiges gab es nicht, aber danke für die Antwort
Erst so hart sein, dass man einen Verweis erhält und dann heulen, wenn der Lehrer einen bisschen vor der Klasse bloßstellt. Wird mal ein richtiger Mann aus dir..nicht.
Du hast zu 100% mehr als 2 Minuten der "Aufsichtspflicht" entzogen, darauf würde ich 10.000€ setzten ohne mit der wimper zu zucken
Dann überweise mir doch bitte das Geld! Ich bin 2 Minuten vorher zum Bus, der Lehrer hatte mich sogar immer im Blick. Außerdem ist das gar nicht der Punkt bei diesem Thema. Ich möchte nur die rechtliche Grundlage wissen.
rein rechtlich darfst du die aufsichtspflicht nicht 2 minuten vorher verlassen, es sei denn dein Lehrer erlaubt es dir
Also darf ich jemanden der mich beklaut verprügeln? Ich hab ja meine "Strafe" dafür bekommen, jetzt geht es darum ob er das machen durfte oder nicht. Sei doch mal nicht so verklemmt und denke direkt ich hab alles falsch gemacht und der Lehrer ist ein Engel. Dieser Lehrer bringt Schülerinnen zum weinen weil ihre Arbeit schlecht war und macht sich dann über sie lustig.
ahaaa auf einmal hast du wen verprügelt, jajajajajaajaa
(sorry mir macht es zu viel spaß dir wörter in den mund zu legen)
Dumme Kommentare auf Gutefrage abgeben, richtig geiles Leben
hey irgendwo muss doch jemand dumme fragen mit dummen antworten schmücken :3
Der Lehrer darf das auch darf er Noten vorlesen. Niedersachsen.
Mit Gruß
FALSCH ! Noten dürfen seit der KMK 2005 NICHT mehr vorgelesen werden !
pk
Kenn ich nicht, ich halte mit an den Beschluss der Landesregierung und den AGB der Schulträger. Hier wird allerdings an einem neuen Schulgesetz gearbeitet, solange das noch für Nieders. noch gültig ist gilt das vor einem Konferenzbeschluss.
Beschluss ist nicht ein Gesetz sonst hast du Recht.
Kürzlich habe ich das noch gehört das es noch nicht als Gesetz fertig ist.
Meine Schwester ist Lehrerin und sagte mir, das hier nocht als Verfügung gilt.
Ich bin kein RA.
Danke für deine tolle Antwort. Ich habe mich für 2 Minuten der "Aufsichtspflicht" entzogen und dafür einen Verweis bekommen. Ich heule auch nicht rum, mir geht es nur um die rechtliche Situation. Entweder was sinnvolles schreiben oder einfach mal leise sein.