Darf der Hausverwalter die Eigentümerversammlung vorzeitig verlassen/beenden?
Eigentümer haben eine außerordentliche ETV einberufen. Der Versammlungsleiter ist der für die Liegenschaft zuständige Sachbearbeiter. Ausserdem anwesend waren der Hausverwalter Chef und seine Tochter.
Der Chef verlässt die Versammlung 10 Minuten nach deren Beginn, weil ein Eigentümer ihm gegenüber zu laut und aufbrausend/aggressiv erschien, ihn ein Paar Mal unterbrochen hat, daraufhin verkündete die Tochter, die Versammlung sei beendet. Über die TOPs würde nicht beschlossen werden, die WEG solle sich einen Anwalt nehmen, um diese geklärt zu bekommen. Und dass sie uns kündigen werden.
Fragen: wie ist die Situation zu bewerten? Welche Nachteile resultieren daraus für die WEG (dass die Versammlung eben beendet wurde, ohne dass die TOPs geklärt wurden)
Darf der Verwalter die Versammlung einfach so beenden?
Muss eine Niederschrift erstellt werden obwohl nichts beschlossen wurde?
2 Antworten
Darf der Verwalter die Versammlung einfach so beenden?
Nicht wirklich. Die WEG kann die Versammlung durch ihre Mitglieder einfach fortführen.
Welche Nachteile resultieren daraus für die WEG (dass die Versammlung eben beendet wurde, ohne dass die TOPs geklärt wurden)
Das kommt darauf an.
Grundsätzlich kann die WEG ja jederzeit eine Versammlung abhalten. Bei vollständiger Vertretung, also wenn alle Eigentümer bei der Versammlung anwesend sind, kann auch ausdrücklich auf die form- und fristgerechte Ladung verzichtet werden.
Über die TOPs würde nicht beschlossen werden, die WEG solle sich einen Anwalt nehmen, um diese geklärt zu bekommen.
Strittig ist bei sowas meißt die Verwaltervergütung. Die Frage ist, ob ein wichtiger Grund für die Kündigung des Verwaltungsvertrags vorliegt. Weil abberufen kann die WEG den Verwalter ja ohnehin jederzeit und ohne Begründung.
Und dass sie uns kündigen werden.
Das ist für die WEG natürlich sehr hilfreich wenn der Verwalter selber kündigt.
Hallo GutenAbend2023,
da ist es wohl hoch hergegangen.
Der Versammlungsleiter eröffnet die Versammlung und kann sie auch wieder schließen, wann immer er es für richtig hält. Die Toleranzgrenze für unverschämtes Verhalten ist unterschiedlich ausgeprägt und der Verwalter muss sich nicht alles gefallen lassen. Die Tochter hingegen kann die Versammlung nicht schließen.
Aber das ist auch egal. Die Versammlung hat nichts beschlossen und das ist Fakt. Wenn eine außerordentliche Versammlung einberufen wird, dann gibt es normalerweise akut anstehende Probleme zu lösen, die keinen Aufschub bis zur nächsten ordentlichen Versammlung dulden. Und da habt ihr jetzt nichts beschlossen und es wird nichts passieren.
Ihr habt doch sicher einen Beirat. Jetzt sollte dieser aktiv werden und mit der Verwaltung reden, ob sie vielleicht doch weiter macht, aber auch mit jenen Miteigentümern reden, denen ein geschäftsmäßiger Umgang fremd ist. Und gegebenenfalls muss der jetzt eine Versammlung einberufen und die anstehenden Probleme regeln.
Wenn die Kündigung kommt, dann müsst ihr euch einen neuen Verwalter suchen. Aber auf eine zerstrittene Eigentümergemeinschaft ist niemand scharf.
Ein Protokoll bekommt ihr sicher.
Ich halte übrigens fast alle Hausverwalter für Verbrecher ;-)
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Der letzte Satz von Ihnen hat mir am besten gefallen! :) unsere kleine WEG ist nicht zerstritten, im Gegenteil :)
Streit haben wir mit dem Verwalter seit ein paar Monaten, da da einiges durch uns aufgedeckt wurde und wir den Verdacht der untreue haben. Abrechnungen immer nicht korrekt, Guthaben wird als Nachzahlung verbucht und viele viele andere Dinge.
Von den 6 anwesenden Eigentümern war nur einer etwas ungebremst, das nutze der Verwalter als Grund, sich nicht erklären zu müssen..
Einer der TOPs auf der Versammlung wäre ja gewesen, einen neuen Beirat zu wählen. Der aktuelle ist eine ältere Vermietende Eigentümerin, die leider nie richtig Belegeprüfung durchgeführt hatte, da blindes Vertrauen n dein hv gehabt.
Wir unsererseits haben ihr Vertraut. Zu naiv, gelernt für die Zukunft :)