Darf der Hausverwalter die Eigentümerversammlung vorzeitig verlassen/beenden?

2 Antworten

Darf der Verwalter die Versammlung einfach so beenden?

Nicht wirklich. Die WEG kann die Versammlung durch ihre Mitglieder einfach fortführen.

Welche Nachteile resultieren daraus für die WEG (dass die Versammlung eben beendet wurde, ohne dass die TOPs geklärt wurden)

Das kommt darauf an.

Grundsätzlich kann die WEG ja jederzeit eine Versammlung abhalten. Bei vollständiger Vertretung, also wenn alle Eigentümer bei der Versammlung anwesend sind, kann auch ausdrücklich auf die form- und fristgerechte Ladung verzichtet werden.

Über die TOPs würde nicht beschlossen werden, die WEG solle sich einen Anwalt nehmen, um diese geklärt zu bekommen.

Strittig ist bei sowas meißt die Verwaltervergütung. Die Frage ist, ob ein wichtiger Grund für die Kündigung des Verwaltungsvertrags vorliegt. Weil abberufen kann die WEG den Verwalter ja ohnehin jederzeit und ohne Begründung.

Und dass sie uns kündigen werden.

Das ist für die WEG natürlich sehr hilfreich wenn der Verwalter selber kündigt.

Woher ich das weiß:Recherche

Hallo GutenAbend2023,

da ist es wohl hoch hergegangen.

Der Versammlungsleiter eröffnet die Versammlung und kann sie auch wieder schließen, wann immer er es für richtig hält. Die Toleranzgrenze für unverschämtes Verhalten ist unterschiedlich ausgeprägt und der Verwalter muss sich nicht alles gefallen lassen. Die Tochter hingegen kann die Versammlung nicht schließen.

Aber das ist auch egal. Die Versammlung hat nichts beschlossen und das ist Fakt. Wenn eine außerordentliche Versammlung einberufen wird, dann gibt es normalerweise akut anstehende Probleme zu lösen, die keinen Aufschub bis zur nächsten ordentlichen Versammlung dulden. Und da habt ihr jetzt nichts beschlossen und es wird nichts passieren.

Ihr habt doch sicher einen Beirat. Jetzt sollte dieser aktiv werden und mit der Verwaltung reden, ob sie vielleicht doch weiter macht, aber auch mit jenen Miteigentümern reden, denen ein geschäftsmäßiger Umgang fremd ist. Und gegebenenfalls muss der jetzt eine Versammlung einberufen und die anstehenden Probleme regeln.

Wenn die Kündigung kommt, dann müsst ihr euch einen neuen Verwalter suchen. Aber auf eine zerstrittene Eigentümergemeinschaft ist niemand scharf.

Ein Protokoll bekommt ihr sicher.

Ich halte übrigens fast alle Hausverwalter für Verbrecher ;-)

Viel Erfolg!

Karliemeinname


GutenAbend2023 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 21:19

Der letzte Satz von Ihnen hat mir am besten gefallen! :) unsere kleine WEG ist nicht zerstritten, im Gegenteil :)

Streit haben wir mit dem Verwalter seit ein paar Monaten, da da einiges durch uns aufgedeckt wurde und wir den Verdacht der untreue haben. Abrechnungen immer nicht korrekt, Guthaben wird als Nachzahlung verbucht und viele viele andere Dinge.

Von den 6 anwesenden Eigentümern war nur einer etwas ungebremst, das nutze der Verwalter als Grund, sich nicht erklären zu müssen..

Einer der TOPs auf der Versammlung wäre ja gewesen, einen neuen Beirat zu wählen. Der aktuelle ist eine ältere Vermietende Eigentümerin, die leider nie richtig Belegeprüfung durchgeführt hatte, da blindes Vertrauen n dein hv gehabt.

Wir unsererseits haben ihr Vertraut. Zu naiv, gelernt für die Zukunft :)