Darf der Chef einer Frau ablehnen wegen Kopftuch?
Bei meiner Bekannten über hat ich beworben und Ansage bekommen wir vermuten wegen Kopftuch aber Bewerbung war ohne Kopftuch (Taqīya) und nach Vorstellungsgespräch absage ? Leute kann man dagegen vorgehen ?
23 Antworten
Alleine wegen des Kopftuches darf rergelmäßig nicht abgelehnt werden, das wäre nur ausnahmsweise zulässig, ansonsten läge ein AGG-Verstoß vor. Aber: Es dürfte im Regelfall unmöglich sein, diesen Kontext nachzuweisen, schon der subjektive Eindruck, dass jemand bei ähnlicher Qualifikation besser ins Team passt, ist rechtlich nicht mehr angreifbar.
Natürlich kannst Du mit einer AGG-Klage dagegen vorgehen, die Erfolgsaussichten sind aber äußerst gering.
Das ist nicht so einfach.
Ein neuer Arbeitgeber ist nicht Allah.
Er achtet darauf, dass alles in seiner Firma gut ist für die Firma.
Er wird dir keinen Grund nennen, weshalb er dich nicht einstellte. Du bekommst nur die Mitteilung, dass er sich für ne andere entschieden hat.
Er ist bei ner Einstellung nicht verpflichtet dir zu sagen weshalb er dich nicht genommen hat.
Selbstverständlich.
Als Arbeitgeber lehne ich Bewerber ab welche Privates über die Arbeit stellen. Hier das private Hobby "Religion".
Jeder darf in seiner unbezahlten Freizeit jedwedem Hobby nachgehen. Auch dem Hobby des Abfeiern irgendwelcher Phantasiefiguren, so gen. "Religion".
Am Arbeitsplatz aber hat kein privates Hobby etwas zu suchen, Angler tragen keine Anglerhüte, Laiendarsteller keine Pickelhauben, Karnevalisten keine Narrenkappen und "Religiöse" keine "religiösen" Kostümierungen.
Niemand wird daran gehindert sich in seiner Freizeit zu kostümieren wie er will.
Wer aber darauf besteht sich auf der ARBEIT zu kostümieren der zeigt das ihm seine Arbeit weniger wichtig ist als sein privates Hobby, hier so gen. "Religion".
Du beweist wiedereinmal das der so gen. "Islam" das größte Hindernis einer erfolgreichen Integration ist, insbesondere wenn er aggressiv aufgedrängt werden soll.
Das es auch anders geht stellen diese Menschen unter Beweis. =
Ich bin Rentner.
Doch in den letzten 15 Jahren meines Arbeitslebens hatte ich eine leitende Stellung in einem großen Handwerksbetrieb mit 120 Gesellen und ich endschied für meine Kolonne und meine Baustellen wer eingestellt oder entlassen wird. Ich reichte das beim Inhaber ein mit dem ich ein gutes Vertrauensverhältnis hatte und der setzte meine "Vorschläge" um.
find ich erschreckend das es solche menschen noch gibt
wenn ich jetzt mit dem T-shirt meiner lieblingsband in die arbeit gehe schmeißt du denn dann auch raus
Wenn diese Band irgendeine "religiöse" oder politische Aussage hat fordere ich Dich erst einmal auf das T - Hemd auszuziehen oder etwas darüber zu ziehen. Kommst Du meiner Anweisung nicht nach war's das für Dich. Was daran verstehst Du eigendlich nicht das der Arbeitsplatz keine Arena zur politischen noch "religiösen" Agitation ist ?
krass da sind wir unterschiedlich
ich bin der meinung ein mensch darf das tragen wo er sich drinne wohlfühlt solange es andere nicht verletzt alos wo ein t hsirt mit beleidigung ist
und das man lieber zur abreit geht und dort auch besser ist wenn man sich dort wohlfühlt muss ich dir ja nicht sagen
ich warte schon auf deine antwort : "man ist in der Arbeit zum arbeiten und nicht um sich wohlzufühlen "
Ja, dem stimme ich zu.
Mit Deiner ARBEIT generierst Du Deinen Lebensunterhalt und so Du Familie hast auch den Deiner Frau und Deiner Kinder.
schade das du nur jeden tag fast 10 h dort zu tuen hast 8 h arbeit und meist 45 min anreise und zurück
die Arbeit ist der Ort wo du mehr als die hälfte deines tages verbingst
So ist das nun mal wenn man mit seiner ARBEIT seinen Lebensunterhalt verdient und Frau und Kinder das beste bieten will was möglich ist.
Willkommen in der Realität.
Darf der Chef einer Frau ablehnen wegen Kopftuch?
Das kommt ganz drauf an. Ein Chef kann Bekleidungsvorschriften für seine Firma erlassen, die aber dann für alle Mitarbeiter gelten müssen. Er darf auch das Tragen sämtlicher religiöser oder politischer Symbole während der Arbeit verbieten. Darunter fällt auch das Kopftuch von gläubigen Muslimas. Das ist erlaubt. Aber auch das muss dann für alle Mitarbeiter gelten. So hat jedenfalls der Europäische Gerichtshof 2017 geurteilt.
Gibt es eine solche Vorschrift in der Firme, darf der Arbeitgeber das Tragen von Kopftüchern verbieten und Bewerberinnen, die das nicht akzeptieren, darf er ablehnen oder kündigen.
Ich hätte jedenfalls in meiner Firme nie jemanden eingestellt, der politisch oder religiös missionarisch unterwegs ist. und das nicht als reine Privatsache ausübt.
Abgesehen davon wird ein schlauer Chef das nicht in die Abllehnung von einer Bewerbung reinschreiben, sondern nur, dass er eine geeignetere Berweberin eingestellt habe. Näher begründen muss er das nicht.
Richtig, aber doch falsch. Es ist kein Ablehnugsgrund, wenn eine Bewerberin ein Kopftuch trägt, die müsste zumindest das Jobangebot bekommen, verbunden mit dem Hinweis, dass es entsprechende Bekleidungsvorschriften gibt - und so ganz willkürlich dürfen die Bekleidungsvorschriften auch nicht sein.
Aus den Koms des Fragestellers geht hervor, dass das Tragen des Kopftuches aus missionarischen Gründen wohl auch während der Arbeit geplant ist...aber am Ende gilt dann eben doch mein letzter Absatz: kein Chef wird so blöd sein, und als Ablehnungsgrund das Kopftuch schriftlich erwähnen.
Das kann ich aus der Frage nicht entnehmen, aber letztlich stimmst Du mir ja zu, dass man das rein formal nicht deswegen machen darf; letztlich eine pragmatische Lösung ...
Rein formal ist es möglich, Kopftücher generell in der Firma zu verbieten und Bewerberinnen abzulehnen, die dieses Verbot nicht akzeptieren.
Nein, eben nicht - die Weigerung einer solchen Bekleidungsvorschrift lässt sich rechtswirksam in der Regel erst nach dem Jobangebot feststellen, zudem muss die Bekleidungsvorschrift rechtlich zulässig sein, etwa aus Sicherheitsgründen oder im Rahmen eines allgemeinen Verbotes religiöser Kleidungsstücke.
Nein, eben nicht
Eben doch und du bestätigst ja sogar selbert, dass ein Kopftuchverbot im Rahmen bestimmter Randbedingungen erlaubt ist. So sieht das auch der EuGH.
Die Weigerung lässt sich schon im Vorstellungsgespräch rechtswirksam durch eine direkte Frage feststellen, ob die Bewerberin bereit ist, sich an die firmeninterne Kleidervorschrift zu halten und auf das Tragen eines Kopftuches zu verzichten.
Eben, im Rahmen bestimmter Rahmenbedingungen - und ob sich im Vorstellungsgespräch schon eine rechtswirksame Klärung durchführen lässt, das halte ich für fragwürdig, das Risiko hier vor Gericht Schiffbruch zu erleiden, weil das noch zu abstrakt war, erscheint mir doch recht hoch.
Kommt auf die Art der Arbeit an.
In der Schweiz wurde eine Bewerberin mit Verschleierung im Bereich Kindererziehung abgelehnt mit der Begründung: Fehlende Umsicht im Betrieb. Sollte heissen: Das Sichtfeld der Bewerberin war mit der Verschleierung zu eingschränkt, als dass sie hätte ihre vollumfängliche Verantwortung gegenüber den Kindern wahrnehmen können. Der Entscheid wurde vom Kanton so gutgeheissen.
Mal abgesehen davon: Es ist wie bei der praktischen Fahrerprüfung. Unter dem Strich wird man IMMER einen Grund finden, jemanden nicht bestehen zu lassen. Selbst, wenn es das Kopftuch als eigentlicher Grund wäre, wäre ein Arbeitgeber kaum so doof und würde das als Grund nennen.
Als Dienstgeber sollte da man vorsichtig sein!
Da gab's vor einiger Zeit einen Fall, wo eine Muslima (ohne Kopftuch!) eingestellt wurde.
Nach Ablauf der Probezeit trug sie plötzlich Kopftuch und islamische Kleidung, verlangte einen Raum zum Beten und schlussendlich weigerte sie sich, mit männlichen Kollegen und Kunden zu kommunizieren. Alles unter Berufung auf die Religionsfreiheit.
Die letztlich ausgesprochene Kündigung wurde dann noch gerichtlich angefochten, war aber dann doch rechtskräftig.
Vermutlich ein seltener Einzelfall, aber trotzdem......