Darf der Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis/Aufenthaltserlaubnis erfordern, obwohl man EU-Bürger ist?
Meine Mutter ist gerade dabei eine neue Stelle anzufangen. Vor dem Unterschreiben des Vertrags hat der Arbeitgeber nach Unterlagen gefragt, darunter auch den Personalausweis. Meine Mutter hat ihren griechischen Pass vorgelegt. Seitdem besteht der Arbeitgeber darauf meine Mutter solle eine Arbeits- bzw. Aufenthaltserlaubnis vorlegen. Wie kann das sein, wenn man als EU-Bürger in Deutschland doch frei leben und arbeiten kann?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerCaveman/1568020485456_nmmslarge__487_447_637_637_71b1be4c2966d8f88af74501a5a4d697.jpg?v=1568020485000)
Die Arbeits- und die Aufenthaltserlaubnis ergeben sich aus ihrer mit dem griechischen Pass ausreichend nachgewiesenen griechischen Staatsangehoerigkeit. Weitere Dokumente zum Nachweis ihrer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis braucht sie nicht und kann sie daher auch gar nicht bekommen. Der Arbeitgeber spinnt!
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Naja ohne deutschen Ausweis ist es eben nicht so leicht. Auch ein EU Bürger braucht dann solche Bescheinigungen, wenn dieser kein deutscher Staatsbürger ist
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Innerhalb der EU herrscht Niederlassungsfreiheit. Man braucht KEINE spezielle Arbeitsgenhmigung. Was ein Arbeitgeber verlangt, ist natürlich trotzdem seine Entscheidung.