Arbeiten als ausländische Studierende?
Ich weiss dass man auch als nicht EU-Bürger bis 20 St. die Woche arbeiten darf.
Meine Frage ist ob ich sofort mit dem Visum von der Botschaft arbeiten darf, oder muss ich erstmals die Aufenthaltserlaubnis beantragen.
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Studium, Ausbildung und Studium
Fragen solcher Art kann dir garantiert richtig nur beantworten die Bundesagentur für Arbeit (= Arbeitsamt). Die Beratung ist kostenfrei.