Darf das Ordnungsamt meine Taschen kontrollieren?
Vorhin haben mich so komische Ordnungsamt Mitarbeiter angehalten weil ich geraucht habe sie wollten dann in meine Tasche schauen und mir die Schachtel abnehmen aber ich glaube das sowas nur die Polizei darf
7 Antworten
Kommt drauf an, ob das Polizeigesetz auch Durchsuchungen durch das OA erlaubt (da Landesrecht).
Wenn ja, habe ich dennoch Zweifel, ob die Durchsuchung gerechtfertigt war. Das Rauchen eines Minderjährigen dürfte keine Begründung sein, eine Person zu durchsuchen um eine Schachtel Zigaretten zu beschlagnahmen. Weder das Rauchen noch der Besitz einer Zigarettenschachtel ist verboten noch stellt es eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, um derartige Eingriffe zu rechtfertigen.
Es gäben zwei Möglichkeiten, dagegen an zu gehen:
- eine Dienstaufsichtsbeschwerde
Oder
- einen Widerspruch gegen die Maßnahme einlegen.
Wenn ja, habe ich dennoch Zweifel, ob die Durchsuchung gerechtfertigt war. Das Rauchen eines Minderjährigen dürfte keine Begründung sein, eine Person zu durchsuchen um eine Schachtel Zigaretten zu beschlagnahmen.
Naja, wenn das Ordnungsamt gesehen hat, dass der Fragesteller geraucht hat, sieht die Sache ganz anders aus, weil ist das Ordnungsamt dazu angehalten ist das Rauchen zu unterbinden und rein rechtlich dürften sie nicht Zigaretten kommen.
Weder das Rauchen noch der Besitz einer Zigarettenschachtel ist verboten noch stellt es eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, um derartige Eingriffe zu rechtfertigen.
Der Jugendliche wird für das Rauchen nicht bestraft, aber das Ordnungsamt ist dazu verpflichtet da einzugreifen, weil Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gestattet werden darf (§ 10 Abs. 1 JuSchG) und dementsprechend dürfen sie Zigaretten sicherstellen, um das den Jugendschutz zu vollziehen,
Das trifft sowohl Polizisten als auch Ordnungsämter.
Richtig, das OA kann das Rauchen untersagen. Aber eine Durchsuchung, um ein noch nicht einmal ordnungswidriges Handeln zu bekämpfen, ist m.E. jenseits jeder Verhältnismäßigkeit.
Mich würde interessieren, ob die OA-Mitarbeiter die Beschlagnahme dokumentiert und dem Betroffenen eine Quittung ausgehändigt haben. Eine polizeirechtliche Beschlagnahme ist i.d.R. nur eine vorläufige Maßnahme, die Rückgabe findet im Normalfall statt.
Aber eine Durchsuchung, um ein noch nicht einmal ordnungswidriges Handeln zu bekämpfen, ist m.E. jenseits jeder Verhältnismäßigkeit.
Ist aber erlaubt, da Kinder und Jugendliche keine Zigaretten besitzen dürfen, da geht es um Prävention.
Weil wenn er 17 Jahre ist und raucht, das OA untersagt es und 5 Minuten raucht er wieder eine und die Polizei erwischt ihn, dann denken die sicher auch warum wurden die Zigaretten nicht abgenommen.
Da wäre auch vermutlich der Punkt erwischt, wo es für den Bediensteten vielleicht Ärger gibt.
Ohne dringenden Verdacht oder Anlass dürfen Angehörige des Ordnungsamtes keine Kontrollen und erst recht keine Durchsuchungen durchführen. Wenn die Voraussetzungen aber erfüllt sind, dürfen sie das.
Dann dürfen sie erst recht.
Ich habe mir mal Deine bisherigen Fragen angesehen, das erklärt dann so einiges...
Nur weil ich kiffe dürfen die mich nicht anders behandeln außerdem laufe ich nie mit Gras draußen rum
Die behandeln Dich ja nicht anders, Du weißt doch inzwischen, dass sie Dich durchsuchen dürfen.
Aber mach mal ruhig so weiter. ;-)
Um zu sagen, was das Ordnungsamt alles darf, müsste man zunächst mal das Bundesland kennen, in dem das passiert ist.
Wenn du nicht 18 bist kann das Ordnungsamt dich natürlich kontrollieren. Du kannst aber auch warten, bis sie den nächsten Streifenwagen schicken.
Ja sie dürfen dich durchsuchen!
Bekomme ich dann die Schachtel wieder zurück wenn ich mich beschwere? Ich will nicht das die sich die Schachtel gönnen