Darf die Polizei Fußgänger einfach anhalten und ihre Taschen kontrollieren?
8 Antworten
Kommt drauf an wo du dich aufhälst. In Bayern z.B. darf die Polizei an jedem Ort solche Kontrollen durchführen.
In Hessen dürften sie es z.B. wenn du dich an "verrufenen Orten" aufhälst, wie beispielsweise das Bahnhofsgebiet in Frankfurt Main. Dort dürfen alle mitgeführten Gegenstände und die Person durchsucht werden.
Wenn du z.B. kontrolliert wirst im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Kontrolle und du deinen Namen aber nicht freiwillig angibst, dürfte die Polizei zwecks Identitätsfeststellung ebenso deine Sache durchsuchen, um mögliche mitgeführte Ausweisdokumente zu finden.
Es gibt einfach so viele verschiedene Umstände, die eintreten oder vorliegen könnten, wieso die Polizei dich kontrollieren und/oder durchsuchen darf....
Wenn du einen ganz speziellen Fall hast, benötigen wir nähere Infos, an sonsten kann man das nur sehr oberflächlich erklären, was die dürfen und was nicht.
Ok, den genauen Grund dafür kenne ich natürlich nicht. Denke, dass die Polizei in diesem Fall nach dem Paragraph 36HSOG eine Durchsuchung durchgeführt hat. Aber ob dies tatsächlich so was oder nicht, ist aus der Ferne schlecht zu sagen. Je nachdem ob die jemanden Bestimmten gesucht haben (jemand der Beispielsweise Giftköder im Wald legt) nur ein dummes Beispiel in deinem Fall. Die Frage aus welchen Grund man kontrolliert wird, darf durchaus immer gestellt werden und würde ich persönlich in jedem Fall machen, ob ich nun im Feld unterwegs bin oder im Auto etc.... Wenn man normal und freundlich fragt, sollte man in der Regel auch eine anständige Antwort erhalten. Dass es schwarze Schaafe auch bei der Polizei gibt, die unberechtigt Maßnahmen durchführen, ist ebenso denkbar...
Dank dir für die ausführliche Antwort! Habe ich auch gemacht. Antwort war im etwa:,, Joa wir kontrollieren Sie halt jetzt mal. "
Hab mir da aber auch nichts bei gedacht, weil ich dachte, dass die Polizei einen immer und egal wo kontrollieren darf.
Dein Beispiel wäre sogar recht logisch...
Meiner Meinung nach eine dumme Antwort des Polizisten, aber normale Personenkontrollen dürfen die tatsächlich überall machen. Also Personalien feststellen. Wenn die gefragt haben, ob sie mal in die Tasche oder die mitgeführten Sachen schauen dürfen, ist das auch rechtens, denn du widersprichst nicht bzw. lässt sie auf freiwilliger Basis schauen. Wenn die jedoch sagst: "nein, möchtest du nicht" brauchen sie eine Rechtsgrundlage. Und wie man die Gesetze drehen und wenden kann ist auch dem Geschick der Beamten überlassen (mehr oder weniger leider kann man sagen). Denn wenn du sagst, nein, könnte das ja verdächtig sein und dann haben sie einen "Anfangsverdacht " und schon greifen wieder andere Gesetzt....
Kommt auf das Bundesland an und dessen Polizeiaufgabengestz.
Sind dort Verdachtsunabhängige Kontrollen erlaubt ja .
Momentan dürfen sie das ohne besonderen Verdacht nur in sogenannten Kriminalitätsschwerpunkten wie z.B. bestimmten Bahnhöfen, Innenstadtbereichen und Waffenverbotszonen.
Ab 2020 dürfen die Bundesländer unbegrenzt Waffenverbotszonen erlassen, dort ist dann auch die körperliche Durchsuchung bis in die Unterhose verdachtsunabhängig möglich.
Wenn sie einen Verdacht haben, dass du was illegales gemacht hast, oder bei sich hast, ja.
Ja, das ist ganz einfach.
Gute Antwort! Nur eins verdutzt mich etwas:
Ich wurde bereits in Hessen auf einem Feldweg kontrolliert und durchsucht, als ich mit meinem Hund gassi ging. :) Haben aber nix gefunden und mich nach einer Datenbank abfrage gleich wieder ziehengelassen.
LG