Darf das Jobcenter mir das abziehen?

6 Antworten

So lange du Gegenstände aus deinem eigenen Bestand verkaufst, nennt man das "vermögenstausch". Nur, wenn du sowohl ankaufst UND verkaufst, ist das ein meldepflichtiges Gewerbe.

Formal dürfen Privatverkäufe eigentlich nicht angerechnet werden, bzw. wäre das angreifbar. Da in aller Regel kein Zugewinn erzielt wird, sondern nur etwas Vorhandenes verwertet wird. Die genaue Definition ist "Vermögensumwandlung".

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wildfuchs65 
Beitragsersteller
 15.08.2022, 14:11

Aber auf meinem Konto steht dann nicht das es per Ebaykleinanzeigen verkauft wurde. Oder soll der Käufer das dann im Verwendungszweck angeben?

0
DerHans  15.08.2022, 14:19
@Wildfuchs65

Was soll denn dagegen sprechen? Ihr habt doch eine Transaktionsnummer.

0

Ja, würden sie. Es ist Einkommen.


Wildfuchs65 
Beitragsersteller
 15.08.2022, 14:12

Nicht wenn es einmal verkauft wird :)

0
Wildfuchs65 
Beitragsersteller
 15.08.2022, 14:15
@Jurafuchs

Da klingt das der anderen Kommentare viel Glaubwürdiger.

0

Wenn es Dein eigenes Gerät ist, dann nennt man den Verkauf eine "Vermögensumwandlung".

Wenn den schlafenden Löwen nicht weckst, passiert nichts.


Wildfuchs65 
Beitragsersteller
 15.08.2022, 14:14

Die wollen aber 1x im Jahr Kontoauszüge wegen Weiterbewilligung.

0