Darf das Jobcenter mir das abziehen?
Hallo,
ich würde gerne ein Handy auf Ebaykleinanzeigen verkaufen undzwar per Versand. Das Handy habe ich für 350€ VB drin. Ich kriege ALG2. Nun ist die Frage: würden die mir was davon abziehen? Per Paypal geht leider auch nicht,da ich den Betrag davon nicht abbuchen kann.
6 Antworten
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So lange du Gegenstände aus deinem eigenen Bestand verkaufst, nennt man das "vermögenstausch". Nur, wenn du sowohl ankaufst UND verkaufst, ist das ein meldepflichtiges Gewerbe.
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Formal dürfen Privatverkäufe eigentlich nicht angerechnet werden, bzw. wäre das angreifbar. Da in aller Regel kein Zugewinn erzielt wird, sondern nur etwas Vorhandenes verwertet wird. Die genaue Definition ist "Vermögensumwandlung".
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Was soll denn dagegen sprechen? Ihr habt doch eine Transaktionsnummer.
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Ja, würden sie. Es ist Einkommen.
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Doch, natürlich ist auch ein einmaliger Verkauf Einkommen. lol
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Da klingt das der anderen Kommentare viel Glaubwürdiger.
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Wenn es Dein eigenes Gerät ist, dann nennt man den Verkauf eine "Vermögensumwandlung".
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Wenn den schlafenden Löwen nicht weckst, passiert nichts.
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Die wollen aber 1x im Jahr Kontoauszüge wegen Weiterbewilligung.
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Aber auf meinem Konto steht dann nicht das es per Ebaykleinanzeigen verkauft wurde. Oder soll der Käufer das dann im Verwendungszweck angeben?