Paket aufgrund von Gefahrengut zurück geschickt, wer haftet?
Ich habe ein Handy über ebayKleinanzeigen verkauft und ins Ausland geschickt. Danach kam es bei mir Zuhause an, da eine Lithiumbatterie im Handy ist. Auf einem beigelegten Zettel steht, dass diese ins Ausland nicht versand werden dürfen. Nun habe ich den Käufer geschrieben, dass ich das Handy ohne Akku nochmal verschicken kann kommt er für den Versand auf oder ich schicke ihn sein Geld ohne das Geld für den Versand zurück. Ist das legitim? Vielleicht ist es mein Fehler, da ich das Handy ja mit Batterie abgeschickt habe. Andererseits war er es der das Handy mit Batterie gekauft hat. Wie ist da die Rechtslage?
2 Antworten
Natürlich ist es dein Fehler wenn du dich nicht vorher erkundigst was du ins Ausland schicken darfst und was nicht.
Verstehe ich, aber liegt der Fehler nicht auch beim Käufer dafür etwas gekauft zu haben, dass nicht in sein Land versendet werden kann?
Solange der Käufer dir nicht entgegen kommt, bleibst du auf den Kosten leider sitzen. Ich finde deine Frage allerdings sehr gut, denn es hilft bestimmt auch anderen, sich vorher ;) zu informieren, ob und wie Gegenstände ins Ausland versendet werden dürfen. Zur Rechtslage kann ich dir wenig sagen, allerdings ist es bei Händler -> Verkäufer so, dass sich der Händler natürlich darum kümmern muss, Rechtsklarheit über Verkäufe ins Ausland zu schaffen. Du bist kein Händler, aber Verkäufer - ich denke also, die Pflicht liegt bei dir, Klarheit zu schaffen. Das sieht man auch daran, dass der Zoll eben DICH informiert und nicht den potenziellen Käufer.