Darf das der Betriebsarzt?
Darf der Betriebsarzt eine Mail, in der ich ihm eine medizinische Frage zu meiner Erkrankung stelle, an den AG weiterleiten?
Es wurde keine Schweigepflichtsentbindung ausgestellt!
3 Antworten
Nein, auf keinen Fall!
Er dürfte oder müßte unter Umständen bestimmte Verwendungseinschränkungen (nicht jedoch Diagnosen!) an den AG weiterleiten. Diagnosen dürfen bzw. müssen weitergegeben werden, sofern es dafür eine ausdrückliche Rechtsgrundlage gibt - z.B. nach dem Infektionsschutzgesetz, kennen wir ja gerade zur Genüge mit Corona.
Auf gar keinen Fall darf er aber ungefragt Anfragen des AN an den AG in Kopie weitergeben! Das ist ein unentschuldbarer Vertrauensbruch und darüber hinaus auch strafbar!
Ansprechpartner für eine Beschwerde / Anzeige wären z.B. die Landesärztekammer und der betriebliche Datenschutzbeauftragte.
Das darf er natürlich NICHT.
Wenn du daraus Nachteile hast, kannst du ihn schadensersatzpflichtig machen.
Was ist denn die medizinische Frage?
Wenn du z.B. nach einer Kostenübernahme für die Behandlung gefragt hast, sehe ich da keine Schweigepflicht.
Allein die Erwähnung der Art und Gründe für eine Behandlung unterliegt bereits der Schweigepflicht!
Mein, ich habe den BArzt wegen meiner Erkrankung um eine Einschätzung des Risikos am Arbeitsplatz gebeten. Und u. a meine Medikamente angegeben.
Ich habe dem BArzt eine Frage gestellt. Er hat diese Email an den AG weiter geleitet und den AG gefragt, was er mir antworten soll. Der AG ist in keinster Weise medizinisch qualifiziert. An wen kann ich mich ggf. wegen einer Beschwerde wenden?