E-Mails ungefragt weiterleiten?
Guten Abend zusammen,
darf die Lehrkraft den E-Mailverkehr mit Eltern ungefragt an andere Lehrer weiterleiten? Gilt hier nicht das Post/ Briefgeheimnis?
4 Antworten
Solange nichts vertrauliches drinn steht und ihr nicht expliziet um Verschwiegenheit gebeten habt und vor allem, wenn diese Kollegen eine Rolle darin spielen, darf eine Mail weitergeleitet werden
Kommt drauf an um was es geht? Wenn es den anderen Lehrer betrifft muss er es wissen....
Wenn diese Lehrer eine Rolle darin spielen darf er/sie das an Kollegen weiterschicken, da ja nichts streng vertrauliches drinn stand ...
Nunja, die Lehrerin hat meine E-Mails an eine andere Lehrerin weitergeleitet, da Sie diese zum Gespräch mitnehmen wollte um auf eine Augenhöhe mit mir zu sein. Das hat doch primär garnichts mit der anderen Lehrkraft zu tun.
Verstehe ich dich falsch oder widersprichst du dich grade selbst? Du sagst die Lehrerin hat das der anderen Lehrerin geschickt, weils ie wollte dass ihre Kollegin dabei ist und dann sagt du das hat ja nichts mit der anderen Lehrerin zu tun? Klar doch ! Sie will ja das diese mitkommt
Nein! Von einer anderen Lehrerin war nie die Rede. Ich wollte ein Gespräch mit der Mathelehrerin. Und die besagte Mathelehrerin leitet meine E-Mails ungefragt an die Deutschlehrerin weiter. Mit der Bitte, dass die Deutschlehrerin bei dem besagten Treffen dabei sein möge.
Mit der Deutschlehrerin besteht kein Gesprächsbedarf, und meine E-Mail wurde explizit an die Mathelehrerin gesendet.
Wenn deine ML deine DL dabei haben möchte ist das so, und solange du in de Email nur um ein Gespräch gefragt hast, darf sie diese auch weiterleiten ;) wenn du unter meiner eigenen Antwort mal gelesen hast, siehst du das ich mich damit wohl recht gut auskennen muss, außer bei eich herrschen aus heiterem Himmel andere Regeln
Hab gerade meinen Mann angerufen( Polizeibeamter) , die Mathematiklehrerin darf es nicht! Verstößt gegen das Briefgeheimnis.
Trotzdem danke!
Achso du bist Elternteil ... ? Sorry ich dachte du seist Schülerin
Dann sieht das schon wieder anders aus ... tut mir leid :))
Nein. Emails sind streng vertraulich und durch das Grundgesetz (Art. 10) Geschütz.
Der, der das weiterleitet muss eigentlich erst nachfragen.
Vielleicht hilft dir der Link:
Viel Glück bei der Findung weiterer Antworten!
Es ging lediglich um ein Termin für ein Gespräch.