Darf Arbeitgeber die Nach-Hause-Fahrt im Krankheitsfall verbieten?
Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserer Firma (Sicherheitsdienst) ist ein Dienstversntwortlicher zuständig die Belange der Firma durchzusetzen, Dienstpläne zu schreiben etc. . Nun ist es so, dass sich dieser Verantwortliche nun seit Jahren eine Regel aufgestellt hat, welche besagt dass ein MA, welcher während der Tätigkeit krank wird, NICHT selbständig nach Hause fahren DARF, sondern einen RTW anrufen oder einen Ärtl. Notdienst aquirieren muss, welcher direkt eine AU ausstellen soll, bevor man den Heimweg antreten darf. Ich sehe das als Nötigung. Solch eine Arbeitsanweisung, welche schriftlich vorliegt, sieht indirekt arbeitsrechtliche Konsequenzen vor, wenn man gegen diese verstößt und entgegen dieser Anweisung doch nach Hause fährt, wenn einem schlecht ist o. Ä. . Dass sofort das Unternehmen über den Ausfall unterrichtet werden muss, ist mir klar. In einer Pforte beispielsweise, trägt man eine gewisse Verantwortung und muss Schlüssel an den Ersatzdiensthabenden übergeben beispielsweise. Meiner Meinung nach darf man jedoch nicht an einer Fahrt nach Hause oder zu einem Arzt gehindert werden.
Wie sieht es hier rechtlich aus?
LG
7 Antworten
Es gilt die freie Arztwahl.
Wer erkrankt, der informiert seine Vorgesetzten und verlässt die Arbeitstätte, um umgehend einen Arzt seiner Wahl aufzusuchen.
Alles andere ist sittenwidrig und Nötigung.
Bei Abmahnungen u.ä. sollte auf jeden Fall die Gewerkschaft oder ein Anwalt für Arbeitsrecht eingeschaltet werden. Solche Arbeitgeber muss man aufhalten.
Selbst bei einem Arbeitsunfall hat der Beschäftigte das Recht, selber zu entscheiden, ob er sich vom RTW transportieren lässt oder eigenständig einen Unfallarzt aufsucht.
Kommt auf die Erkrankung an. Wenn's akut ist, dann hilft der Notdienst.
das ist klar. aber der verbietet uns ja nach hause zu fahren wegen durchfall. und selbst wenn es akut ist, darf ich dich selbst entscheiden dass ich heim fahre ohne eine abmahnung zu kassieren. er VERBIETET die nach hause fahrt...
Wegen Durchfall muss man auch nicht zwingend nach Hause fahren, dann geht man halt alle 20 min auf Klo.
Muss wohl noch ein echter Sklaventreiber sein. Solche Leute gehören vor Gericht gezerrt.
Derartige "Anweisungen" überschreiten eindeutig die Befugnisse eines Arbeitgebers.
welche besagt dass ein MA, welcher während der Tätigkeit krank wird, NICHT selbständig nach Hause fahren DARF, sondern einen RTW anrufen oder einen Ärtl. Notdienst aquirieren muss,
ach ja - und der AG übernimmt dann grudsätzlich die Kosten für einen regelmäßig überflüssigen RTW-Einsatz? Und auch ein diensthabender Bereitschaftarzt wird sicherlich nicht ausrücken, wenn ein Mitarbeiter über "Bauchschmerzen im dicken Zeh klagt"
Hier liegt nach meiner Auffassung eindeutig Nötigung vor, um Mitarbeiter von Krankmeldungen während des laufenden Arbeitstages abzuhalten.
Bei einem solchen Arbeitgeber wäre ich dann gezwungenermaßen längst Mitglied einer Gewerkschaft geworden oder hätte eine Rechtschutzversicherung.
Das hört sich schon sehr übertrieben an und kann mir nicht Vorstellen das das gesetzlich in dem Ausmaß erlaubt ist.
Wenn man natürlich z.b. Kreislauf Probleme hat oder sowas, dann wäre das glaube ich ein anderer Fall.
Gebe einmal den genauen Wortlaut wieder, ich befürchte du vermischt da etwas.
Wenn ein AN auf Arbeit erkrankt und es nicht ausszuschließen ist das er nicht mehr sicher nach Hause kommt, dann fällt die Vorgehensweise unter Fürsorgepflicht des AG.
darum ging es im schreiben def. nicht. der va ist ein Sklaventreiber und möchte dass man nicht nach hause fährt wenn man durchfall hat o. ä. .
Du schreibst nichts über die Erkrankung, noch die Umstände. So ist die Frage zu allgemein.
Nicht selber zum Arzt fahren kann der AG verbieten, wenn die Fahrsicherheit nicht gewährleistet ist. Dann muss sich der Patient von einem Kollegen fahren lassen oder es muss ein Krankenwagen gerufen werden.
aber man ist doch auch nicht gezwungen sofort auf der Stelle einen arzt aufzusuchen, oder? langt doch am am darauffolgenden tag. wir haben meist nachtschichten.