Arbeitsrecht?

8 Antworten

So ist die Rechtslage. Du musst mit einem gültigen Test zur Arbeit kommen, das ist jetzt einige Wochen bekannt.

Besorg dir schnell einen Impftermin und schütze dich und die anderen.

Es gilt überall und für alle Betriebe und Arbeitnehmer seit Mittwoch "3G". Somit darf dein Arbeitgeber dich nur mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis auf dem Betriebsgelände arbeiten lassen (Homeoffice würde auch ohne gehen, aber das muss er nur anbieten, wenn deine Tätigkeit es erlaubt).

Wenn du dich jetzt weigerst oder nicht um einen Test kümmerst, verweigerst du damit die Arbeit. Eine Arbeitsverweigerung kann zur (fristlosen) Kündigung führen. Und du machst dich ggf. sogar schadenersatzpflichtig gegenüber deinem Arbeitgeber.

Wenn ich es heute richtig verstanden habe, ist es rechtens. Als Nichtgeimpfter.

Das kommt glaub ich auf den Impfstatus an...

Die Vertragsstrafe ist halt quatsch, außer es steht etwas wildes in deinem Arbeitsvertrag, was ich von hier nicht sagen kann.

Tatsächlich kann eine andauernde Weigerung ein handeln gegen eine rechtmäßige Weisung sein und damit unter weiteren Umständen eine verhaltensgebundene Kündigung nach sich ziehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich habe einen Onkel Doktor im altägyptischen Seerecht