Firmenwagen, wie darf dieser genutzt werden?
Wenn ich mich mit einer Firma selbstständig mache dann könnte ich ja einen Firmenwagen kaufen und den von der Steuer absetzen (zb durch Leasing). Wie darf ich den Firmenwagen denn als Chef benutzen? Nur für dienstliche Angelegenheiten? Dürfte ich nicht beispielsweise damit einkaufen fahren?
9 Antworten
Du darfst den auch privat nutzen. Ist ja dein Auto mit dem du grundsätzlich machen kannst was du willst. Anders eventuell bei Arbeitnehmern die einen Dienstwagen vom Chef bekommen. Da muss das vorab geklärt werden.
Die private Nutzung muss aber als Entnahme besteuert werden. Die Kosten die auf die privaten Fahrten zum einkaufen etc entfallen werden wie Einnahmen berücksichtigt um die betrieblichen Kosten dementsprechend zu neutralisieren.
die Kosten für private Fahrten werden entweder genau ermittelt in dem man ein fahrtenbuch führt in dem alle Fahrten eingetragen werden oder man nimmt Pauschal 1% pro Monat des bruttolistenpreises des Autos bei Erstzulassung
Also bei Angestellten wird die private Nutzung eines Dienstwagens als sog. geldwerter Vorteil 1% Listenpreis Neufahrzeug versteuert.
Bei Selbständigen, die nicht als GF einer GmbH o.ä. wie ein Angestellter bezahlt werden, dürfte das Finanzamt einen Nachweis/Fahrtenbuch verlangen, ob das Fahrzeug überwiegend dienstlich genutzt wird, damit die Betriebs- und Unterhaltskosten steuerlich absetzbar sind. Der geldwerte Vorteil spielt bei einem Einzelunternehmer keine Rolle, weil hier alle Einnahmen aus betrieblichen und sonstigen privaten Quellen in einen Topf Einkommenssteuer zusammenfließen.
Du kannst ihn auch privat nutzen, musst dafür aber der Firma zahlen. Entweder per Fahrtenbuch oder via 1% Regelung. Wenn das Auto in der Anschaffung nicht zu teuer war lohnt sich die 1% Regelung (pauschal).... allein schon wg. des wegfallenden Arbeitsaufwandes fürs Fahrtenbuch.
Du muss die private Nutzung genauso versteuern, wie das ein Arbeitnehmer muss, der eine Fahrzeug mit privater Nutzung zur Verfügung gestellt bekommt.
Enweder die 1% Regel: d.h. du versteuerst einen Betrag von 1% vom Listen-Brutto-Neupreis, und die Firma kann alles bezahlen und absetzen: Benzin, Reparaturen, Versicherung, Anschaffung. Plus Wege zur Arbeit.
Oder du führst Fahrtenbuch und versteuerst nur die privaten km.
Oder du sagst, der wird ausschliesslich dienstlich genutzt, was bei einem Sprinter leicht zu argumentieren ist. Bei einem PKW musst du glaubhaft machen, privat noch ein anderes Auto zu nutzen und den Wagen am Wochenende nicht anzurühren.
Wir führen ein Fahrtenbuch. Das kann man kaufen. Darin trägt man jede Fahrt ein mit Datum, Beschreibung des Weges, Anlass der Fahrt, Besuchte Personen/Firmen gefahrene Kilometer und den Fahrer mit Uhrzeit.
So kann man ausrechnen, wie viel Prozent man privat gefahren ist.
Dieser Anteil der Kosten wird am Jahresende von geschäftlich auf privat umgebucht.