Darf der ADAC ohne meine Zustimmung die Mitgliedschaft weiterlaufen lassen?

animeartemis  17.09.2024, 16:01

Auf wen läuft der Vertrag, weiterhin auf deinen Vater oder wurde der umgeschrieben?

Bigbiz51 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 16:01

Der wurde umgeschrieben

RobertWeemeyer  17.09.2024, 16:05

Handelt es sich um eine Mitgliedschaft im Verein ADAC oder um einen Versicherungsvertrag mit der ADAC Versicherung AG?

Bigbiz51 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 16:10

Was ich jetzt nicht so genau, aber ich glaube Versicherungsvertrag mit der Adac

5 Antworten

Aus meiner Sicht legal weil dein Vater als dein Erziehungsberechtigter die Mitgliedschaft in deinem Namen abgeschlossen hat und diese daher regulär weiterläuft.

Ist auch nicht anders als wenn du getauft wirst auf Wunsch deiner Eltern und dann Mitglied der Kirche bleibst.


animeartemis  17.09.2024, 16:09

Das mit der Kirche halte ich für fragwürdig, denn die Mitgliedschaft wurde durch die Eltern begründet und müsste ohne Zustimmung der betroffenen Person mit 18 aufgelöst werden, da ja so gesehen kein Vertrag mit dieser besteht, nur mit den Eltern, die den Vertrag auf ihre Kosten auch weiter aufrecht erhalten könnten, zumindest wenn man dem Vertragsrecht folgt.

Hier wurde der Vertrag des ADAC auf ihn umgeschrieben, damit sind die Eltern raus, ob er sich verlängert hängt davon ab was im aktuellen Vertrag steht.

RobertWeemeyer  17.09.2024, 16:17
@animeartemis

Eine Mitgliedschaft in der Kirche (oder auch in einem Verein wie dem ADAC) basiert überhaupt nicht auf einem Vertrag. Du gehst also von falschen Voraussetzungen aus.

animeartemis  17.09.2024, 16:57
@RobertWeemeyer
Eine Mitgliedschaft in der Kirche (oder auch in einem Verein wie dem ADAC) basiert überhaupt nicht auf einem Vertrag. 

https://www.adac.de/mitgliedschaft/mitglied-werden/

Scroll mal etwas nach unten, dort wirst du die Vertragsbestimmungen, keine Vereinssatzung oder ähnliches finden.

Das liegt daran, dass auch Vereine dem Vertragsrecht unterliegen wenn sie unternehmerisch tätig sind.

Richtig ist, als echtes ordentliches Mitglied unterliegt man der Vereinssatzung. Diese wiederum leitet sich vom Vereinsgesetz was die Rahmenbedingungen festsetzt ab, welches wiederum zum Teil vom Vertragsrecht seine Gesetze geerbt hat.

Das selbe gilt beim Kirchenrecht.

Verträge sowie Mitgliedschaften als auch Kirchenmitgliedschaft (kurz Organisation) sehen folgende Bedingungen vor:

Wer mit wem

Gegenstand der Leistungen der Organisation

Gegenstand der Leistungen des Leistungsnehmens

Verweis auf die Regeln, ohne Verweis gilt das BGB, Vereinsgesetz welches auch aufs BGB zurück verweist sowie das Kirchengesetz welches ebenfalls aufs BGB zurück fällt bei Sachen die da nicht geregelt sind.

Auflösungsbedingungen der Geschäftsbeziehung mit der Organisation

Es ist kein Zufall, dass immer die selben Regeln gelten.

Ist eine oder mehrere Bedingungen nicht erfüllt, kommt keine rechtsverbindliche Vereinbarung, wie auch immer du diese nennen willst zustande.

Hängt davon ab was im Vertrag steht, wird der automatisch in einen normalen umgewandelt, wäre die Einholung der Zustimmung nur eine freiwillige Leistung.

Da der Brief aber nie angekommen ist, denke ich aber da die Option gegeben wurde, diese nachzuholen wäre.

Woher weißt du von dem Brief?


Bigbiz51 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 16:08

Ich hatte heute ein Telefonisches Gespräch mit der ADAC und die habe es mir mitgeteilt

animeartemis  17.09.2024, 16:10
@Bigbiz51

Dann würde ich darauf bestehen, dass dir der Inhalt und die Entscheidungsoptionen des Briefes zur Kenntnis gebracht werden.

Meine Meinung ist, dass du in das Kleingedruckte aus dem Jahr 2014 schauen solltest. Steht dort drin, dass die Mitgliedschaft automatisch weiter läuft, wenn du nicht kündigst, dann ist durch dein "Ignorieren" eine kostenpflichtige Mitgliedschaft entstanden, denn du hast da nicht gekündigt.

Steht in dem Vertrag aus 2014 drin, dass du aktiv einer Mitgliedschaft zustimmen musst, dann ist keine Mitgliedschaft entstanden.

Ich vermute aber, dass im Vertrag die erste Variante im Kleingedruckten steht.

Nein - Du mußt aktiv zustimmen. Hast Du das nicht getan, müssen die den Vertrag beenden.

Woher ich das weiß:Recherche

Das ist prinzipiell korrekt so. Der Vertrag ist auf deinen Namen übergegangen und du hättest diesem widersprechen können. Aber das hast du nicht getan.

Nun steht die Frage im Raum warum du nicht reagiert hast. Du behauptest, weil der Brief nicht angekommen wäre. Wenn dem so wäre, könntest du nun noch widersprechen. Die Beweislast liegt beim ADAC.