Chef zieht Urlaub zurück?
Heyy, ich hab mein Urlaub vor 3 Wochen beantragt und wollte in den Urlaub fliegen.
Mein Chef hat den Urlaub vor 2 Wochen genehmigt und mir heute gesagt, dass er den Urlaub zurückzieht. Ich habe schon mein Hotel und Flug gebucht. Bin übrigens noch Azubi.
Was soll ich tun ? Kann er den Urlaub 1 Woche bevor man fliegt streichen ?
Bitte um antworten.
5 Antworten
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Nein, das kann er nicht. Ausnahmen gibt es, aber ganz selten.
Und diese Ausnahmen gibt es bei Azubis nicht.
Wenn er gar nicht mit sich reden lässt dann wird er den Urlaub bezahlen müssen.
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Kann er nicht, Du bist Azubi !!
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Lass ihn den Urlaub zahlen und gut! Dann überlegt er es sich nochmal.
Also: Nichts desto Trotz ist deine Frage für mich unvorstellbar. So etwas habe ich noch nie gehört, obwohl ich selbst viele Jahre im Personalwesen tätig war.
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Was soll ich tun ?
In den Urlaub fliegen.
Kann er den Urlaub 1 Woche bevor man fliegt streichen ?
Nein. Bereits genehmigter Urlaub kann nicht wieder zurück gezogen werden. Entscheidend ist also folgender Punkt:
Mein Chef hat den Urlaub vor 2 Wochen genehmigt
Er kann dich bitten deinen Urlaub zu verschieben. Du darfst diese Bitte aber ablehnen.
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Wir reden hier von einer grundsätzlich nicht zulässigen Anweisung. Wenn der Chef deswegen die Kündigung ausspricht, verliert der vor jedem Arbeitsgericht der Welt haushoch.
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Nein. Bereits genehmigter Urlaub kann nicht wieder zurück gezogen werden.
Können in Theorie schon. Aber nur in SEHR wenigen Gründen und bei Azubis bei noch weniger Gründen. Eine Möglichkeit könnte zum Beispiel sein, dass der Chef erst jetzt geschnallt hat dass der Berufschulunterricht statt findet - von dem er aus rechtlicher Sicht nicht freistellen DARF. (Hier gäbe es aber dann wegen der Buchung entsprechende Schadensersatzansprüche wg. vorheriger Genehmigung)
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Hast Du einen schriftlichen Beleg oder Zeugen dafür, daß der Urlaub genehmigt ist? Wenn nicht, könnte Dein Chef behaupten, daß Du ihn nicht gefragt hast und er demzufolge den Urlaub auch gar nicht benehmigen hätte können.
Einfach den Urlaub trotz gegensätzlicher Anweisung anzutreten ist kein guter Rat, sorry.
Das wäre u U ein Kündigungsgrund.