Azubi den Urlaub streichen?
Mein Sohn macht seine Ausbildung zum Verkäufer und hat zu seinem 18ten Geburtstag im März einen Flug nach Teneriffa geschenkt bekommen.Dann ist mein Sohn rechtzeitig zum Marktleiter gegangen und der hat den Urlaub genehmigt. Heute ist mein Sohn in den Betrieb gegangen zum Arbeiten und dann kam ein anderer Chef an und hat ihn dann an heute in den Urlaub geschickt.
Daraufhin meinte mein Sohn dann das es nicht ginge mit dem Urlaub,da wir ja am 9ten nach Teneriffa fliegen für eine Woche.Dann meinte der Chef das aus dem Urlaub nichts werden würde...
Jetzt meine Frage ,darf der das?Wir haben ja die Tickets gebucht und gezahlt
9 Antworten
Jetzt meine Frage ,darf der das?
Nein, das darf er nicht.
Ist der Urlaub einmal genehmigt, ist das für beide Seiten verbindlich, egal ob das ein "alter" Chef war oder nicht.
So wie der AN an diesen Urlaub gebunden ist, ist es auch der Arbeitgeber. Zurückziehen geht also überhaupt nur in absoluten Notsituationen. Da muss der AG nachweisen können, dass dem Betrieb großer Schaden entsteht, wenn der AN nicht anwesend ist und das ist bei einem Azubi sowieso unmöglich.
Davon mal abgesehen müsste der AG, sollte der AN/Azubi zustimmen, die bisher entstandenen und noch entstehenden Kosten wie z.B. für gebuchten Urlaub übernehmen.
Mit welcher Begründung hat der Chef Deinen Sohn in Urlaub "geschickt"? Das ist auch nicht so einfach.
Urlaub darf zwar bis zu einem Teil vom AG angeordnet werden, das geht aber nur im Voraus (und zwar Monate und nicht Tage oder zwei, drei Wochen vorher) z.B. für Betriebsferien, Brückentage.
Wenn es jetzt etwa weniger Arbeit gibt kann der AG keinen Urlaub anordnen. Da würde er ja nur versuchen den Annahmeverzug nach § 615 BGB auf den AN abzuwälzen. Das geht aber nicht, weil der AG das Betriebsrisiko trägt und nicht der AN.
Wenn Dein Sohn seine Arbeitskraft angeboten hat, der AG sie aber nicht annimmt, muss der AG Deinen Sohn bezahlen als hätte er gearbeitet. Es können keine "Minusstunden" entstehen (geht i.d.R. beim Azubi sowieso nicht) und mit Urlaub verrechnen geht schon gar nicht. Das Bundesurlaubsgesetz hat mit § 615 BGB überhaupt nichts zu tun
In der Warenannahme wäre es wohl auch gegangen aber an der Kasse nicht
Das geht nicht. Für den nächsten Tag Urlaub anordnen ist schlichtweg nicht erlaubt. Betriebsferien, die lange geplant sind, gingen, aber das nicht.
Und zugesagter Urlaub ist verbindlich, für beide Seiten.
Das ist doch nicht das Problem Deines Sohnes. Da soll sich der Chef drum kümmern, dass genug Personal da ist.
Ein Azubi ist nicht im Betrieb um Arbeitskräfte zu ersetzen sondern um seine Ausbildung zu machen und zu lernen.
Wie schon gesagt, die Genehmigung des Urlaubs ist da und das gilt.
https://www.arbeitsrechte.de/urlaub-streichen/
Der AG Deines Sohnes soll mal die gesetzliche Grundlage für sein Ansinnen vorlegen.
Also eine einmal getätigte Urlaubs Zusage darf nicht gestrichen werden
die Frage ist aber wurde es schon eingetragen vom anderen Chef ?
und die andere Frage ist in wie weit es gut ist als Azubi dagegen vorzugehen
Na ja als Azubi dagegen an zu gehen ist schon kacke aber muss er sich alles gefallen lassen?
Der darf das (aus betrieblichen Gründen).
Sollte der Urlaub allerdings verbindlich genehmigt worden sein (vom anderen Chef), so hat das Unternehmen die dem Mitarbeiter durch die Urlaubsbuchung entstandenen Kosten zu ersetzen.
habe gerade die Antwort von noerm gelesen. Meine Antwort gilt für regulär Beschäftigte; kann evtl. sein, dass Azubis andere Regeln haben (Welpenschutz :-))
Das müssen dringende betriebliche Gründe sein, das heißt dem Betrieb muss ein erheblicher Schaden entstehen wenn genau dieser Arbeitnehmer in den Urlaub fährt. Wenn ein Betrieb so von einem Azubi abhängig ist, dann läuft definitiv etwas falsch.
nee, das darf der nicht wenn der marktleiter den urlaub schon genehmigt hat. wo ist denn der marktleiter ( ...im urlaub ;-)))) frag den doch
Der Marktleiter hat es wohl vergessen weiter zu geben...Mein Sohn meint das es Null Kommunikation in der Firma gibt
Dein Sohn ist NICHT für fehlerhaftes Verhalten des Vorgesetzten oder für die mangelnde Kommunikation der "Oberen" zuständig! Freut euch auf den Urlaub und lasst den Chef all eure Buckel runter rutschen. 😁
Aber der stellvertretende wollte meinem Sohn am Dienstag sogar noch eine Bescheinigung für die Schule mitgeben.Und nun geht es auf einmal nicht mehr mit dem Urlaub???
Hey, mach Dir keine Gedanken. Der Urlaub ist unumstößlich genehmigt worden, da kann sich der Chef auf die Hinterbeine stellen, mit dem Fuß auf den Boden stampfen so viel er will, aber den Urlaub kann er nicht mehr rückgängig machen. GANZ WICHTIG: Dein Sohn darf den ihm jetzt zugewiesenen Urlaub NICHT ANTRETEN. Der gilt evtl. sonst als akzeptiert.
Wenn der Urlaub von jemanden mit entsprechender Befugnis zugesagt wurde, dann ist er verbindlich.
Für einen Azubi dürfte es auch keine dringenden betrieblichen Gründe geben können, die daran etwas ändern, denn Azubis sollten für den Betriebsablauf nicht sonderlich wichtig sein. Das müsste der Arbeitgeber dann nachweisen und natürlich alle Kosten ersetzen.
So kurzfristig Urlaub anordnen geht auch nicht. Das ist in einem gewissen Umfang (Brückentage, Betriebsferien) zwar möglich, aber nicht so kurzfristig, der Arbeitnehmer muss schon die Chance haben sich darauf einzustellen.
Der Betroffene sollte morgen also wieder erscheinen und seine Arbeitskraft anbieten, dann muss der Arbeitgeber ihn auch bezahlen (selbst wenn er ihn zu unrecht wegschickt).
Er meinte ,er müsste nun den Urlaub nehmen,weil es im November nicht gehen würde, da sie ihn für die Kassen eingeplant haben ...
Obwohl er eigentlich in die Warenannahme sollte